Mettmann Neue Bauordnung gilt ab 2017

Mettmann · Wie Meike Opitz, Geschäftsführerin von Haus & Grund Niederberg mitteilt, soll die Landesbauordnung NRW geändert werden. Im ersten Quartal 2017 könnte sie in Kraft treten.

Mettmann: Neue Bauordnung gilt ab 2017
Foto: Janicki Dietrich

Zentrales Element ist die Ausweitung der Barrierefreiheit in Gebäuden. So wird eine rollstuhlgerechte Wohnung bei mehr als sechs Wohnungen verlangt, die zweite rollstuhlgerechte Wohnung bei mehr als 15 Wohnungen. Eine Entwicklung, die dem Demographischen Wandel Rechnung trägt. Allerdings wird sich dadurch der Neubau von Wohnungen weiter verteuern, sagt Opitz.

Aufatmen können Eigentümer von sog. Schwarzbauten. Wohnhäuser, die vor dem Jahr 1960 ohne Baugenehmigung errichtet worden sind, können von den Bauaufsichtsbehörden in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden. Damit soll Unsicherheiten mit der Behandlung von so genannten Schwarzbauten mithilfe der Stichtagsregelung begegnet werden. Das kommt Hauseigentümern im Außenbereich zu Gute, die eine Abrissverfügung erhalten haben, weil sie keine Baugenehmigung vorlegen konnten. Dass sie seit jeher kommunale Steuern, Gebühren und Abgaben bezahlt hat, spielte hierbei keine Rolle, sagt Opitz. An der Stellplatzabgabe für Pkw hält die Bauordnung fest. Sie hat den "Schwarzen Peter" nur an die Kommunen weiter gegeben. Die Stadträte sollen mittels Satzungsermächtigung nun darüber entscheiden, ob eine Stellplatzabgabe in der jeweiligen Stadt gelten soll oder nicht. In Köln scheitert häufig der Dachgeschossausbau als Wohnung daran, dass mangels vorhandenem Stellplatz eine Abgabe in Höhe von bis zu 20.000 Euro gezahlt werden muss.

Allerdings sei fraglich, ob die Kommunen auf diese wichtige Einnahmequelle verzichten werden. Statt die Stellplatzabgabe für Pkw komplett abzuschaffen, wird nun obendrein auch noch eine neue Hürde geschaffen: die Fahrradabstellplatzabgabe.

(cz)
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