Mettmann Neandertalhalle ist Baudenkmal - Politik und Verwaltung sind ratlos

Mettmann · Das Millionengrab ist unantastbar: Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat die Stadt angewiesen, die Halle in die Denkmalliste einzutragen.

 Die geliebte Laubfroschoper hatte es einer Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege angetan.

Die geliebte Laubfroschoper hatte es einer Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege angetan.

Foto: Dietrich Janicki

Die Nachricht muss im Rathaus wie eine Bombe eingeschlagen sein: Die Neandertalhalle steht unter Denkmalschutz. Was war passiert? Einer Mitarbeiterin des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbands Rheinland (Rheinisches Amt für Denkmalpflege) war bei einem Rundgang in Mettmann im März das Gebäude der Stadthalle aufgefallen. Da nach erster Einschätzung möglicherweise Denkmaleigenschaften vorlagen, nahm das Rheinische Amt für Denkmalpflege weitere Untersuchungen in eigener Zuständigkeit auf.

Die Stadt Mettmann erhielt mit dem Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 11. Juli die Mitteilung, dass die Neandertalhalle nun ein Baudenkmal sei und daher in die Denkmalliste der Stadt Mettmann eingetragen werden müsse.

In dem ausführlichen Gutachten sind eine Reihe von architektonisch-künstlerischen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen für die Denkmalwürdigkeit aufgeführt. Die Stadt Mettmann ist nun verpflichtet, die Neandertalhalle in die Denkmalliste einzutragen.

Im Gesetz ist außerdem festgelegt, dass Eigentümer eines Denkmals dieses in Stand zu halten und sachgemäß zu behandeln haben, soweit das zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind bei einer Stadt jedoch enger zu fassen, als bei privaten Eigentümern. Ein Abriss oder ein Neubau ist vorerst nicht mehr möglich.

Bürgermeister Dinkelmann: "Weiter offen bleibt, ob sich die Stadt Mettmann eine Stadthalle in dieser Größenordnung auf Dauer tatsächlich leisten kann. Nur ein übergeordnetes öffentliches Interesse bzw. die anerkannte wirtschaftliche Unzumutbarkeit könnte den unveränderbaren Bestand noch in Frage stellen." Da die wirtschaftliche Tragfähigkeit der wesentliche Aspekt in der Diskussion um die Zukunft der Stadthalle ist und bleibt, werden trotz Eintragung der Neandertalhalle in die Denkmalliste die laufenden Prüfungen der Varianten fortgesetzt. Der Stadtrat hatte zuvor die Verwaltung beauftragt, folgende Varianten zu prüfen, damit die Politik eine Entscheidung über die Zukunft der Stadthalle treffen kann:

1. Weiterbetrieb im sanierten Bestand. 2. Abbruch und Neubau Kulturzentrum einschl. VHS und Musikschule. 3. ersatzloser Abbruch. 4. Investorenlösung mit Verkauf und Abriss von Stadthalle und Mehrgenerationenhaus, Neuerrichtung einer kleineren Stadthalle einschließlich Stadtbibliothek und Räumen aus dem Jugendhaus, Errichtung von Wohnbebauung auf der restlichen Freifläche.

(cz)
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