Mettmann Mit Messer lebensgefährlich verletzt

Mettmann · Ein 39-jähriger Mongole ist vor dem Wuppertaler Landgericht angeklagt. Offenbar ging es um eine Beziehungstat. Eine große Menge Alkohol war auch im Spiel. Handelte der Angeklagte in Notwehr?

 Vor der Flüchtlingsunterkunft an der Talstraße geschah vor einem Jahr die Tat. Die Bewohner hatten den Streit mitbekommen.

Vor der Flüchtlingsunterkunft an der Talstraße geschah vor einem Jahr die Tat. Die Bewohner hatten den Streit mitbekommen.

Foto: Dietrich Janicki

Die Nachricht war im Oktober des vergangenen Jahres eingeschlagen wie die sprichwörtliche Bombe: Es hatte eine Auseinandersetzung zwischen zwei Asylbewerbern an der Talstraße gegeben, die für einen der beiden Kontrahenten beinahe mit dem Tod geendet hatte. Das Opfer schwebte nach mehreren Messerstichen zwischenzeitlich in Lebensgefahr, während sich der mutmaßliche Täter - ein 39-jähriger Mongole - nach Schweden abgesetzt hatte und dort später aufgegriffen und in die Justizvollzugsanstalt Wuppertal überstellt werden konnte.

Gestern nun folgte der Prozessauftakt vor der Schwurgerichtskammer des Wuppertaler Landgerichts. Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft: Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Auf der Anklagebank saß ein eher schmächtiger Mann, der bemüht war, das Geschehene mit eigenen Worten möglichst lückenlos aufzuklären. Demnach sei er in der Mettmanner Unterkunft in der Talstraße gemeinsam mit einer Bekannten nur zu Gast gewesen. Die wiederum habe sowohl mit ihm, als auch mit dem späteren Opfer in den Monaten zuvor sexuellen Kontakt gehabt. Davon will der 39-jährige Angeklagte allerdings erst nach der Tat erfahren haben, die er zudem noch nach mehreren Flaschen Bier und einer Flasche Wodka im Alkoholrausch begangen haben will. Sein späteres Opfer habe ihn provoziert, der Streit sei erst "in einem Gespräch unter Männern" auf der Toilette beigelegt worden, um später auf der Straße dennoch zu eskalieren. Dort sei er vom späteren Opfer geschlagen worden, bevor er selbst mit einem zuvor aus der Küche mitgenommenen Messer zugestochen habe. "Er hat auf mir gesessen und immer weiter auf mich eingeschlagen. Ich hatte Angst", schilderte der Angeklagte den Tathergang aus seiner Sicht. Nach Schweden geflohen sei er danach nur, weil er seiner Lebensgefährtin, die mit einem gemeinsamen Kind in Stockholm gewohnt habe, in deren Lebenskrise habe helfen wollen. Der Tragweite seiner Tat sei er sich damals nicht bewusst gewesen, zumal das Opfer bei der letzten Begegnung nicht verletzt am Boden gelegen, sondern gestanden habe, um erneut auf ihn loszugehen.

 Die Staatsanwaltschaft suchte damals den mutmaßlichen Täter.

Die Staatsanwaltschaft suchte damals den mutmaßlichen Täter.

Foto: Polizei

Die Wellen waren damals schnell hochgeschlagen. Es hatte Kritik an überbelegten Unterkünften in der Talstraße gegeben - von unhaltbaren Zuständen in überbelegten Zimmern war die Rede und davon, das diese Situation längst zum 'Pulverfass' geworden sei. Mittlerweile jedoch ist klar, dass der Angeklagte dort zu keiner Zeit gewohnt hatte und in der Unterkunft lediglich zu Besuch gewesen sei.

Aufgewachsen bei Urgroßeltern in einer mongolischen Jurte inmitten eines Nomadenlebens, offenbar ohne enge Bindung zur Mutter und mit einem prügelnden Stiefvater: Es folgten über beinahe 15 Jahre hinweg Asylanträge in Finnland, Irland, Schweden und Deutschland, teilweise wechselten die Aufenthaltsorte nach nur wenigen Monaten. Beinahe überall hatte der Angeklagte eine oder mehrere Beziehungen begonnen, aus denen insgesamt drei Kinder hervorgegangen sind, zu denen es jedoch kaum oder keinen Kontakt gibt.

Hat der Angeklagte tatsächlich - wie er selbst behauptet - in Notwehr gehandelt? Oder hat er von der Beziehung seines Opfers zur gemeinsamen Bekannten gewusst und sich von Eifersucht und Alkoholkonsum in ungezügelte Aggressionen treiben lassen? Muss vielleicht sogar von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen werden? All diese Fragen wird das Gericht in den kommenden Verhandlungstagen klären müssen. Das Urteil soll am 15. November verkündet werden.

(magu)
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