Mettmann: Schwerer Unfall in der Puschkurve Mit 2,6 Promille in den Gegenverkehr gerast

Mettmann · Am frühen Donnerstagabend gegen 17.45 Uhr, kam es Düsseldorfer Straße (B7) in Mettmann, anfangs der Puschkurve in Fahrtrichtung Düsseldorf unmittelbar hinter der Einmündung Zum Steineshof gelegenen Unfallstelle, zu einer schweren Kollision zwischen zwei Autos im Gegenverkehr.

 Die B7 musste am Donnerstagabend eine Stunde lang gesperrt werden.

Die B7 musste am Donnerstagabend eine Stunde lang gesperrt werden.

Foto: Polizei Kreis Mettmann

Die beiden Fahrer wurden leicht verletzt, es entstand ein Sachschaden von 16.000 Euro.

Zur Unfallzeit befuhr ein 38-jähriger Mann aus Düsseldorf, mit seinem silbernen Daimler-Chrysler Crossfire die Bundesstraße stadtauswärts in Richtung Düsseldorf. Zeugen hatten zuvor schon beobachtet, wie der vom Südring einbiegende Wagen, beim Anfahren an der dortigen Ampel, mehrfach abgewürgt wurde und dann in unsicherer Fahrweise in Richtung Düsseldorf fuhr.

An der Unfallstelle geriet das Fahrzeug anfangs einer Rechtskurve ohne Fremdeinwirkung auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Dabei kam es zur schweren Kollision mit dem entgegenkommenden silbernen PKW VW Golf eines 85-jährigen Mannes aus Holzminden, der den Unfall trotz Ausweichreaktion nach rechts nicht mehr verhindern konnte.

Rettungswagen brachten die beiden Verletzten in Krankenhäuser nach Mettmann und Düsseldorf, welche beide Patienten jedoch nach ambulanter ärztlicher Behandlung wieder verlassen konnten.

Der 38-jährige Fahrer des Crossfire durfte das Düsseldorfer Krankenhaus jedoch erst nach Entnahme einer Blutprobe verlassen. Denn bei der Unfallaufnahme in Mettmann hatten die Beamten festgestellt, dass der Düsseldorfer gaz erheblich unter Alkoholeinfluss stand.

Ein bereits am Unfallort durchgeführter Alkoholtest hatte einen Wert von mehr als 2,6 Promille (1,32 mg/l) ergeben.

Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs-, Unfallaufnahme- und Aufräumarbeiten wurde die B7 im Bereich der Unfallstelle für ca. eine Stunde voll gesperrt. Hierdurch kam es im Berufsverkehr zwischen Mettmann und Düsseldorf zu entsprechenden Verkehrsbehinderung.

Die Mettmanner Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung und Körperverletzung gegen den 38-jährigen Unfallverursacher aus Düsseldorf ein.

Sein Führerschein konnte noch nicht sichergestellt werden, da der Beschuldigte diesen nicht mitführte. Dem Düsseldorfer wurde aber ausdrücklich jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf weiteres untersagt.

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