Mettmann Mieter soll mit Pistole gedroht haben

Mettmann · Der Streit eines Bewohners mit einem Haumeister landet vor dem Gericht. Die Polizei fand keine Waffe.

 Der Mieter hat gegen das Urteil Berufung beim Landgericht eingelegt. Der Fall wird neu verhandelt.

Der Mieter hat gegen das Urteil Berufung beim Landgericht eingelegt. Der Fall wird neu verhandelt.

Foto: magu

Nomen est omen. Oder auch: Der Name ist Programm. Diese Redensart scheint der Hausmeister einer Wohnanlage in der Teichstraße sehr genau genommen zu haben. Als dort ein Mitglied einer libanesischen Großfamilie eingezogen war, hatte der Mann - der im Auftrag der Hausverwaltung agiert - offenbar schwerste Bedenken. "Einer mit ihrem Nachnamen kommt hier nicht ins Haus", soll er dem Familienvater direkt nach dessen Einzug verkündet haben.

Der wiederum soll zunehmend gereizt auf die stetigen Besuche des Hausmeisters reagiert haben, die sich daran festmachten, ob denn nun auf dem Balkon gebohrt worden sei oder nicht. Der Hausmeister sagt ja, der Mieter bestreitet es bis heute. Als die Situation schließlich eskalierte, soll der Mieter dem Hausmeister damit gedroht haben, ihn mit einer Pistole erschießen zu wollen.

Gesehen hat die Waffe niemand. Auch als später die Polizei anrückte, um die Wohnung zu durchsuchen, wurde nichts gefunden. Beim Gericht war die Sache dennoch gelandet.

"Ich hatte das mit der Pistole dem Revierpolizisten erzählt und der riet mir zur Anzeige", erinnert sich der Hausmeister daran, wie es denn überhaupt zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Bedrohung und einer Verhandlung vor dem Mettmanner Amtsgericht gekommen sei. Dort wiederum war der mittlerweile angeklagte Mieter gleich schon wieder über seinen Nachnamen gestolpert. "Der Richter hat mir gesagt, dass mir mein Familienname zum Verhängnis werden würde", berichtet der arbeitslose Familienvater von einer Verhandlung, die ihm schließlich 40 Tagessätze zu 15 Euro eingebracht hatte.

Dagegen hatte er damals Berufung eingelegt und die wiederum wird nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt. Als Zeuge geladen war diesmal auch der Eigentümer der Wohnung, der diese an den Angeklagten vermietet hatte. Dessen Einlassungen warfen nun ein etwas anderes Bild auf die ganze Geschichte: "Der Hausmeister rief mich ständig an, um mir zu sagen, dass mein Mieter in der Wohnung bohren würde. Ich konnte bei meinen Besuchen dort nichts dergleichen feststellen und habe dem Hausmeister untersagt, mich weiterhin zu belästigen."

Auch dem Wohnungseigentümer hatte der Hausmeister zuvor offenbar gesagt, dass in dieses Haus niemand mit dem Familiennamen des Angeklagten einziehen solle. Der Mietvertrag war da längst schon unterschrieben.

Der aus Mühlheim stammende Vermieter stand dem Namen seines Mieters unbefangen gegenüber und betont bis heute, dass es keinen Anlass zur Klage gebe. Das Verfahren wird fortgesetzt.

(RP)
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