Mettmann ME-Impulse: Außengastronomie länger öffnen

Mettmann · Der Vorstand der Werbegemeinschaft ME-Impulse begrüßt den Antrag von SPD und FDP, die Sperrzeiten für den Betrieb von Außengastronomien in Mettmann zu verändern - in den sommerlichen Monaten von sonntags bis donnerstags ab 23 Uhr und Freitags und Samstag ab 24 Uhr. "Wir waren selbst kurz davor, einen entsprechenden Antrag an den Bürgerausschuss zu stellen", erklärt Ingo Grenzstein, im Vorstand u.a. für das Stadtmarketing zuständig.

"Wir stellen mit Begeisterung fest, dass sich in Mettmanns Innenstadt in den letzten Jahren einige neue Straßencafés etabliert haben", so ME-Impulse weiter. Das belebe die Stadt, führe zu einer angenehmen Aufenthaltsqualität und unterstütze im weitesten Sinn auch den Einzelhandel. Auch in der abendlichen gastronomischen Szene habe sich ein positiver Trend entwickelt, nicht nur in der Oberstadt; der Königshofplatz werde auch sehr gut angenommen und bald werde eine weitere Gastronomie in der Freiheitstraße ihre Pforten öffnen, die zumindest am Wochenende auch abendlich Gästen eine Außengastronomie bieten möchte. "Zudem hat sich das Ausgehverhalten insgesamt nach hinten verschoben, so dass wir eine prinzipielle Anpassung der Öffnungszeiten für Außengastronomien für richtig erachten."

Mettmann solle sich offen und gastfreundlich zeigen. Besucher aus Mettmann und Umgebung schätzen vor allem die beschauliche Gemütlichkeit von Mettmanns "guter Stube" - der Oberstadt. Das zeige sich nicht nur an der Beliebtheit des historischen Marktplatzes für Stadtfeste, wie Weinsommer, Heimatfest, Neandermahl und Blotschenmarkt. Eine Änderung der Sperrzeit würde auch der städteplanerisch gewünschten "Quartiersentwicklung" in diesem Bereich entsprechen - hin zu einem kreativen Viertel, in dem es sich auch lohnt, abendliche Angebote wahrzunehmen, vom Kino, über mehrere Restaurants, Cafés bis zu Traditionsgaststätten etc.

ME-Impulse ist es neben allen wirtschaftsfördernden Aspekten auch sehr wichtig, dass der Innenstadtbereich ein beliebtes und beschauliches Wohnviertel ist und bleibt. Das Recht von Anwohnern auf Nachtruhe gehöre ebenso berücksichtigt wie das Interesse der "Allgemeinheit". "Man sollte prinzipiell davon ausgehen, dass Lärmschutzwerte eingehalten werden, unabhängig von Öffnungszeiten." Es sei also auch im Interesse von Gastronomen im Sinne einer friedlichen Koexistenz mit "Nachbarn", dass Gäste bei einem entsprechenden verbalen Lautstärkepegel eben darauf hingewiesen werden oder dass rauchende Gäste, die seit einiger Zeit per Gesetz nach "draußen verbannt" wurden, nicht den Eindruck einer Außengastronomie erwecken.

Die Werbegemeinschaft empfiehlt im Sinne aller Beteiligten, mit Einführung eines "runden Tisches" die hochemotionalisierte Diskussion auf ein konstruktives Maß zu heben und damit künftig wieder ein friedfertiges Miteinander zu ermöglichen.

(dd)
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