Kreis Mettmann Kreis zahlt Zuschuss für Rundfahrten

Kreis Mettmann · Auch in diesem Jahr bezuschusst der Kreis Mettmann Kreisrundfahrten mit je 255 Euro. Als Kreisrundfahrt gilt eine eintägige Busreise, die neben dem Heimatort der Teilnehmer, noch in drei weitere kreisangehörige Städte führt. Vereine, Gruppen oder Schulklassen ab dem vierten Schuljahr mit mindestens 25 Teilnehmern können den Zuschuss beantragen. Zudem muss die Fahrt selbstständig geplant werden und darf erst nach der Bewilligung des Zuschusses stattfinden. Eine weitere Bedingung für die Erteilung des Zuschlags ist, dass die Reisegruppe ein Museum oder eine öffentliche Einrichtung besucht. Nachmittags ist in der Regel ein Empfang beim Landrat im Kreishaus vorgesehen.

Weitere Informationen gibt es unter: 02104/99-1199, per E-Mail unter kulturamt@kreis-mettmann.de oder im Internet unter www.kreis-mettmann.de

(RP)
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