Mettmann Hotel im Kalksteinbruch verboten

Mettmann · Die Bezirksregierung möchte den Bruch als Naturraum erhalten. Rat will Windräder in Metzkausen verhindern.

Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat die zweite Fassung des Entwurfs des neuen Regionalplans veröffentlicht. Dieser Regionaplan regelt beispielsweise wo Neubaugebiete oder Gewerbegebiete entstehen dürfen. Auch das Thema Windkraftanlagen und ihr Standort werden im Regionalplan angesprochen.

Die Stadt Mettmann hat Kritik an dem überarbeiteten Entwurf geäußert. Die Punkte: Die Stadt Mettmann macht sich stark, dass ein kleiner Teil des Kalksteinbruchs Neandertal nach dem Ende des Kalkabbaus in einigen Jahren für touristische Zwecke genutzt wird. Seit Jahren gibt es Überlegungen vom Betreiber, vom Kreis und vom Neanderthal Museum (Stichwort Masterplan) dort beispielsweise ein Tagungshotel zu bauen. Und zwar auf dem Plateau, das heute als Bürositz genutzt wird und wo eine Recyclinganlage in Betrieb ist.

Eine Freilichtbühne oder ein Camping-Resort waren ebenfalls mal vorgesehen. Doch die Bezirksregierung bleibt hart: Kein Tagungshotel, sondern der gesamte Steinbruch wird der Natur zurück gegeben. Ute Stöcker (CDU) intervenierte in der Ratssitzung und forderte eine Lockerung des Vetos. Mit großer Mehrheit wurde der Beschluss gefasst, noch einmal bei der Bezirksregierung eine Überarbeitung des Regionalplans in diesem Punkt zu fordern.

Das Thema Windkraft wird ebenfalls im Regionalplan angesprochen. Zur Erinnerung: Die Stadt Mettmann hatte 1997 im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windräder festgelegt. "Hätten wir das nicht getan, hätte ein Investor irgendwo in der Stadt Windräder jeder Größenordnung errichten können, ohne dass wir das hätten steuern können", sagte damals Ralf Bierbaum vom Planungsamt.

Die Stadt ging nach dem Stand der Technik von Windrädern bis 100 Meter Nabenhöhe aus. Sie ließ zudem ein Gutachten erstellen, das die Auswirkungen der Windräder auf das Landschaftsbild untersuchte. Ergebnis: Die großen geplanten Anlagen stören das Landschaftsbild. Deshalb wurde eine Höhenbegrenzung auf 100 Meter festgeschrieben. Im Jahr 2002 stand ein Investor vor der Rathaustür, der zwei Windkraftanlagen mit einer jeweiligen Höhe von 139 Metern in der Vorrangzone Rotelsberg/Lehmberg bauen wollte. Die Stadt verhinderte dies durch einen Bebauungsplan (Höhenfestlegung) und eine Veränderungssperre. Nach dem neuen Wind-Energieerlass besteht nun die Möglichkeit, höhere Windkraftanlagen zu genehmigen und zu bauen. Der neue Erlass empfiehlt zudem eine Überprüfung der Höhenbeschränkungen in Konzentrationszonen, wenn diese nach sieben Jahren noch nicht nennenswert genutzt worden sind.

Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass bei einem erneutem Vorstoß eines Investors alle rechtlich verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden müssen, um den Bau von Windrädern in Metzkausen zu verhindern. Zunächst gelten die Höhenbegrenzungen und Vorrangzonen.

(RP)
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