Mettmann Horror-Clown bedroht Mädchen mit Messer

Mettmann · Auf dem Borner Weg in Mettmann versteckte sich ein Unbekannter im Gebüsch. Die Polizei warnt vor Selbstjustiz.

Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Horrorclowns
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Ein als Clown verkleideter Mann hat am Dienstag gegen 11.30 Uhr zwei zehn- und elfjährige Schülerinnen am Borner Weg in Mettmann Angst und Schrecken eingejagt. Der Unbekannte, der sich zunächst schon längere Zeit in einem dichten Gebüsch in der Nähe der Hauptschule verborgen hatte, bedrohte die Kinder wortlos, aber mit einem Messer in der Hand, berichtet ein Sprecher der Kreispolizeibehörde. Der Mann sei plötzlich aus dem Gebüsch gekommen und auf die beiden Schülerinnen zugestürmt.

Horror-Clowns in NRW - Chronologie der Vorfälle
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Vorfälle mit Horror-Clowns in der Region

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Die beiden schockierten Mädchen liefen zur Schule und suchten dort Schutz bei ihren Lehrern. Der als Clown verkleidete Angreifer flüchtete. Die Polizei suchte nach dem Mann, er konnte jedoch nicht gefunden wurden. Es gab noch mehr Zeugen, die den etwa 1,70 bis 1,75 Meter großen Mann ebenfalls gesehen haben. Offenbar trug er eine furchteinflößende "Horror-Clownmaske" mit grellbunten Haaren, eine blaue Hose mit auffälligen weißen Streifen sowie schwarze Oberbekleidung.

Bereits am Sonntagabend soll sich in Erkrath am Römerweg ein ähnlicher Fall zugetragen haben. Eine Mutter berichtete, dass ihr Sohn auf dem unbeleuchteten Weg von einem Horror-Clown erschreckt worden sei und erstattete Anzeige bei der Polizei. Bundesweit haben sich in den vergangenen Tagen die Meldungen zum Auftreten der Horrror-Clowns gehäuft.

Die als Clowns kostümierten Menschen wollen Passanten erschrecken. Dabei kommt es immer wieder auch zu gewalttätigen Angriffen. Das Verhalten der "Horrorclowns" überschreitet die Grenzen jeglichen Spaßes, so die Kreispolizei. Es werde im Einzelfall juristisch bewertet und kann erhebliche strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Möglicherweise handelt es sich um Bedrohung, Nötigung oder sogar Körperverletzung. Dazu können Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche kommen. Die Polizei im Kreis Mettmann hat aber registriert, dass vor allem bei Facebook mit Kommentaren wie "Der soll nur kommen, den schlage ich zu Brei" offensichtlich zur Selbstjustiz aufgerufen wird - und warnt ausdrücklich davor. Das sei "in allen Fällen strafbar", so die Kreispolizei.

Dazu kommt: Nicht jede als Clown verkleidete Person will tatsächlich Passanten angreifen, so die Polizei. In den meisten Fällen liege die Absicht der Maskierten im bloßen Erschrecken. Das habe eine lange Tradition, insbesondere zu Halloween. Ob bei einem Gegenangriff der erschreckten Opfer eine Notwehrsituation begründet werden kann, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab und wird im Zweifelsfall gerichtlich überprüft. Trifft man selbst auf eine bedrohlich wirkende Gruppe, dann sei es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und die Notrufnummer 110 zu wählen. Gerade bei Facebook komme es aber auch immer wieder zu Falschmeldungen zum Auftreten der Clowns.

(RP)
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