Mettmann Gut Heresbach - hier verfällt ein Denkmal

Mettmann · "Ehre seinem Andenken". Das sind die letzten Worte auf einer Gedenktafel, angebracht an der Vorderseite des Hauses. Erinnert werden soll an den großen Sohn der Stadt Mettmann, Konrad Heresbach. Dessen erster Schrei war vor 520 Jahren auf Gut Heresbach zu hören.

 An dem denkmalgeschützten Domizil Gut Heresbach besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die städtische Denkmalbehörde bekommt jedoch keinen Kontakt zur Eigentümerin.

An dem denkmalgeschützten Domizil Gut Heresbach besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die städtische Denkmalbehörde bekommt jedoch keinen Kontakt zur Eigentümerin.

Foto: Dietrich Janicki

Das alles ist nun schon ein paar Jahrhunderte her und das Wort "Mist" hat mit Blick auf den Zustand des Hofes längst eine andere Bedeutung bekommen. Auch davon, dass man das Andenken an den "großen Sohn der Stadt" in Ehren halten würde, kann keine Rede sein. Denn rings um Gut Heresbach schaut man mittlerweile dem stetigen Verfall zu. Unbewohnt, nachdem die Eigentümerin in ein Seniorenheim gezogen ist. Und dennoch nicht unvergessen, weil die Sache bei der städtischen Denkmalbehörde mittlerweile zum Dauerthema geworden ist. "Wir bekommen keinen Kontakt zur Eigentümerin", sagt Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec zum Stand der Dinge. Die alte Dame habe bislang auf Anfragen der Denkmalschutzbehörde nicht reagiert. Gleichwohl bestehe an Haus und Scheunen erheblicher Handlungsbedarf, der die Eigentümerin grundsätzlich dazu zwinge, aktiv zu werden. Aktiv werden heißt in solchen Fällen für die Stadt, dass der Hausbesitzer an die sprichwörtliche Kandare genommen wird. Denn einfach nur zuschauen, wie alles über einem zusammenstürzt, darf man als Eigentümer eines denkmalgeschützten Domizils nicht. Allerdings endet die Verpflichtung dort, wo der äußere Anschein ebenso gewahrt bleibt wie die Gebäudesicherheit. Um geschichtliches Erbe geht es also nur in höchst oberflächlichem Sinne.

"Sollte jedoch die Gefahr bestehen, dass das Denkmal unwiederbringlich verloren geht, bleibt uns nur, den Rechtsweg zu beschreiten", so Kurt Werner Geschorec. Im Klartext hieße dass dann, eine gerichtliche Anordnung zu erwirken, um das Gebäude betreten zu dürfen. Außerdem werde man in einem solchen Falle auch Fachgutachter hinzuziehen, um festzustellen, was für den Erhalt des Hauses unbedingt in die Wege geleitet werden müsste. Weitergehen würde es dann so: Die Stadt beauftragt Fachfirmen mit der Instandsetzung im Sinne des Denkmalschutzes und die Rechnungen gehen an die Eigentümerin.

 Konrad Heresbach, ein großer Sohn der Stadt Mettmann.

Konrad Heresbach, ein großer Sohn der Stadt Mettmann.

Foto: Stadtarchiv

Sollte die wiederum nachweisen können, nicht über die finanziellen Mittel zu verfügen, sei die Stadt in der Pflicht. Auf diese Möglichkeit angesprochen, sagte Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec schon vor Jahren: "Da werden 39.500 Mettmanner vermutlich nicht begeistert sein, wenn wir uns einen Bauernhof ins Haus holen."

Dabei hatte es zwischenzeitlich durchaus Bemühungen gegeben, andere Perspektiven zu entwickeln. Federführend war damals Peter Feyen als ehemaliger Vorsitzender des Mettmanner Bürgerforums, das sich der Sache angenommen hatte. Feyen hatte die Eigentümerfamilie zu etlichen Gesprächen getroffen und es geschafft, Fördermittel vom Denkmalschutz einzutreiben. Voraussetzung dafür wäre allerdings gewesen, dass sich die Stadt mit einem Eigenanteil beteiligt. Und das sei abgelehnt worden, so Feyen.

Was bleibt ist die Erkenntnis, dass sich über den notwendigen Erhalt hinaus nichts bewegen wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln, sollten sich irgendwann die Eigentümerverhältnisse ändern.

(magu)
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