Erkrath Gericht lässt Mobilfunkanlagen zu

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Errichtung von drei Mobilfunkanlagen in Erkrath zugelassen. Nach mehreren Ortsterminen sah das Gericht in allen drei Fällen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung als erfüllt an. Die Urteile vom 23. Juli sind den Beteiligten nun zugestellt worden.

Insbesondere gingen nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand von den geplanten Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Bevölkerung aus, weil die vorgelegten Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte auswiesen.

Das vom Rat der Stadt Erkrath verabschiedete Mobilfunkkonzept könne der baurechtlichen Zulassung nicht entgegengehalten werden. Das Konzept, das dem Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung so gering wie möglich halten will, enthält Standortvorschläge für Mobilfunkanlagen. Diese könnten zwar —Basis für Verhandlungen mit den Anlagenbetreibern sein, rechtlich sei damit aber keine Grundlage für eine negative Entscheidung zu begründen, so das Gericht weiter.

Az. 9 K 4661/06; 9 K 4662/06; 9 K 6258/06

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort