Mettmann Fast alle Heimplätze im Kreis Mettmann sind belegt

Mettmann · Seit Dezember 2008 gilt in NRW das Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Würde, der Interessen und Bedürfnisse der Nutzer von Betreuungseinrichtungen.

Diese Interessen und Bedürfnisse werden in § 1 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz explizit genannt und sind der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen entlehnt. Nutzer von Betreuungseinrichtungen sollen: - ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können. - vor Gefahren für Leib und Seele in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden. - eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete Betreuung erhalten. - umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden. - ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben, ihre Religion ausüben, in Würde sterben können.

Die Plätze in den Altenheimen sind dabei nahezu komplett belegt. In Haan liegt die Quote bei 89 Prozent, in Erkrath und Hilden bei 97 Prozent. Langenfeld meldet eine Belegung von 99, Mettmann von 98 und Ratingen von 90 Prozent. Das liegt auch daran, dass 80 Prozent der Zimmer Einzelzimmer sein müssen, was sich auf die Kapazität auswirkt.

(wie/gök)
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