Kreis Mettmann Achtung: Auch Keime lieben Speiseeis mit Früchten

Kreis Mettmann · Um die Eistheke, die im Hotel im ägyptischen Hurghada in der brütenden Hitze vor sich hindampfte, machten die Urlauber stets einen großen Bogen. Als sich jemand aus der Familie dennoch zu einem "Hörnchen auf die Hand" hinreißen ließ, war der Tauchurlaub fast beendet: Nur Spezial-Medikamente aus der örtlichen Apotheke halfen gegen den Durchfall.

 Bei der Herstellung von Speiseeis ist die Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen oberstes Gebot.

Bei der Herstellung von Speiseeis ist die Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen oberstes Gebot.

Foto: Gerhard SEybert

Bei Speiseis sollte man als Verbraucher aber auch in gemäßigten Breiten generell genau hinschauen. Denn aufgrund seiner Zutaten und seiner Herstellung ist Eis anfällig für mikrobielle Belastungen. Wichtig ist der hygienische Umgang mit dem Eis in Eisdielen und Cafés, da zum Beispiel durch unsaubere Portionierer oder Vorratsbehälter Keime nachträglich auf das Eis gelangen können.

Die Zutaten beziehungsweise der aus ihnen hergestellte Eismix werden vor dem Gefrierprozess pasteurisiert oder einem anderen Entkeimungsverfahren unterzogen. Zutaten, die nicht pasteurisiert werden, wie Frischobst, Schokoladenstücke oder gar Rohmilch, können ein höheres mikrobiologisches Risiko bergen und müssen daher besonders sorgfältig gereinigt, gelagert und gehandhabt werden.

Beim Direktverkauf von Eis in Eisdielen oder Cafés können mangelhaft gereinigte Geräte - wenn etwa der Eisportionierer in unreinem Wasser steht - zu einer Keimbelastung und -vermehrung führen. Vorhandene Erreger wie Salmonellen, Enterobacter oder Yersinien bleiben auch im gefrorenen Erzeugnis lebensfähig und können unter Umständen Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Vom Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Mettmann werden Eishersteller und -verkäufer im Sommer besonders häufig kontrolliert.

Je nach verwendeter Fettquelle müssen Eissorten unterschiedlich bezeichnet werden, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Bei Speiseeis, das ausschließlich unter Verwendung von Milchfett hergestellt wird, unterscheidet man folgende Kategorien.

Cremeeis: mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 Gramm Vollei oder 90 Gramm Eigelb.

Rahm- oder Sahneeis: 18 Prozent Milchfett aus der verwendeten Sahne.

Milcheis: mindestens 70 Prozent Milch

Eiscreme: mindestens 10 Prozent Milchfett.

Fruchteiscreme: mindestens 8 Prozent Milchfett.

Wird neben Milchfett auch (oder nur) Pflanzenfett verwendet, darf das Produkt nur als "Eis" bezeichnet werden. Bei Sorbet werden keine Milch oder Milchanteile verwendet. Dieses Eis ist daher auch für Veganer oder Menschen mit einer Laktoseintoleranz geeignet.

Bei Fruchteis muss der Anteil an Frucht mindestens 20 Prozent betragen (bei Zitrus- und anderen sauren Früchten mindestens 10 Prozent).

Bei Sorbet beträgt der Anteil an Frucht mindestens 25 Prozent (bei Zitrus- und anderen sauren Früchten mindestens 15 Prozent).

Ebenso müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis aufgeführt und deutlich hervorgehoben werden.

15 Farbstoffe, teilweise natürlichen Ursprungs, wie E 140 Chlorophylle und Chlorophylline oder E 160a Carotin, dürfen ohne Höchstmengenbeschränkung eingesetzt werden. Außerdem dürfen 13 Farbstoffe mit einer Höchstmenge von insgesamt bis zu 150 mg/kg verwendet werden.

Drei Farbstoffe dieser Gruppe, die Azofarbstoffe E 102 Tartrazin, E 122 Azorubin (Carmiosin) und E 129 Allularot AC müssen mit der Angabe: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" gekennzeichnet werden und sollten von Kindern nicht verzehrt werden. Für das bei Kindern beliebte "Schlumpfeis" oder bei den als Engelblau oder Himmelblau bezeichneten Eissorten finden diese gelb bis rot färbenden Azofarbstoffe jedoch keine Verwendung.

(RP)
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