Meerbusch Zweieinhalb Jahre für Erbonkel-Lüge

Meerbusch · Eine Meerbuscherin muss jetzt wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Haft.

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 109 Fällen hat das Amtsgericht Mönchengladbach eine Meerbuscherin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte sich wahrheitswidrig als Erbin eines in der Türkei verstorbenen Unternehmers ausgegeben und somit Zahlungen im Gesamtwert von rund 240.000 Euro ergaunert.

"Nachdem die 52-Jährige die Vorwürfe im Prozess zunächst abgestritten hatte, räumte sie diese nach einem Rechtsgespräch vollumfänglich ein", sagt Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber. Die Angeklagte war bereits zweimal - wegen Sachbeschädigung und Sozialbetrugs - vorbestraft. Wegen des erfundenen Erblassers muss sie nun ins Gefängnis. Konkret hatte die Meerbuscherin ihrem Opfer - einem Geschäftsmann, der vom Gericht als Zeuge geladen wurde - vorgespielt, sie werde mehr als 100 Millionen Euro erben. Dazu, erzählte sie, bedürfe es allerdings eines Zivilprozesses in der Türkei, für den sie Geld benötige. Dieses Geld, sagt die Staatsanwaltschaft, hätten der Zeuge und sein Geschäftspartner der Angeklagten ab dem Jahr 2007 in mehreren Zahlungen zur Verfügung gestellt. Die Meerbuscherin berichtete den beiden Männern derweil immer wieder von Verzögerungen des Verfahrens. So sei beispielsweise der Anwalt gewechselt worden.

Als die Zeugen Verdacht schöpften, arrangierte die Angeklagte ein Treffen in einem Hotel, bei dem sich ein Unbekannter als ihr türkischer Anwalt ausgab. Dieser beteuerte gegenüber den skeptischen Geschäftsmännern, dass sich das Verfahren dem Ende zuneige und die Erfolgsaussichten hoch seien. Im Glauben daran warb einer der Betrogenen weitere Geldgeber zur Finanzierung des vermeintlichen Verfahrens.

Insgesamt hat die Angeklagte aus Meerbusch zwischen 2009 und 2013 109 Zahlungen von 16 verschiedenen Personen in einem Gesamtwert von etwa 240.000 Euro entgegengenommen, sagt die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich hat es aber weder den vermeintlichen Erbonkel noch das Verfahren überhaupt gegeben.

(RP)
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