Meerbusch Vogelgrippe: Geflügelhalter im Kreis sollen aufpassen

Meerbusch · Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden auch im Rhein-Kreis Neuss ausgeweitet. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist darauf hin, dass seit gestern auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen müssen. Grund dafür ist eine Eilverordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt.

Vogelgrippe - Wie verhalte ich mich richtig?
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Foto: AP

Die Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter mit bis zu 1000 Stück Geflügel und hat das Ziel, auch bei kleinen Haltungen zu verhindern, dass sich das Vogelgrippevirus über Wildvögel überträgt. Eckpunkte der Verordnung sind eine erweiterte Dokumentationspflicht, die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Bereithalten von Schutzkleidung für betriebsfremde Personen und eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe. Im Rhein-Kreis Neuss gilt dies für alle der insgesamt rund 1200 Geflügelhaltungen. Inzwischen hat sich die Vogelgrippe nach dem Ausbruch des Virus H5N8 in Norddeutschland und am Bodensee auch bis nach Nordrhein-Westfalen ausgebreitet. Hier wurden zwei Vogelgrippe-Fälle bei toten Wildvögeln bestätigt: bei einem Bussard bei Xanten (Kreis Wesel) sowie bei einer Ente an einem See zwischen Dortmund und Hagen. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, stellt aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügelbestände dar.

Zwar gibt es im Rhein-Kreis bislang keinen bestätigten Fall der Geflügelpest, es sei deshalb aber besonders wichtig, die Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern, wie der Leiter des hiesigen Veterinäramtes, Frank Schäfer, betont. "Wir raten allen Haltern von Rebhühnern, Perlhühnern, Wachteln, Puten, Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben, ihre Tiere im Stall zu lassen und ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Kreisveterinäramt nachzukommen." Nur so könne die Behörde im Ernstfall schnell und gezielt reagieren. Mehr Informationen zur Vogelgrippe können auf der Seite des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, www.fli.de, abgerufen werden.

(RP)
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