Meerbusch Veterinäramt warnt vor Vogelgrippe

Meerbusch · Auch Geflügelhalter im Rhein-Kreis Neuss werden gebeten, eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Eine Stallpflicht besteht bislang nicht.

Für Geflügel in Risikoregionen in Nordrhein-Westfalen hat das NRW-Umweltministerium seit gestern Stallpflicht angeordnet. Grund ist der Ausbruch des Vogelgrippe-Virus H5N8 in Norddeutschland und am Bodensee. Der Rhein-Kreis Neuss gehört nicht zu den Risikoregionen - also nicht zu den Gebieten mit starkem Vogelzug. Dennoch bittet das Kreisveterinäramt alle Geflügelhalter, eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

So sollte nach Einschätzung von Kreisveterinär Dr. Frank Schäfer Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel auf jeden Fall vermieden werden. Dazu empfiehlt der Experte: "Wer Hausgeflügel hält, sollte die Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht erreichbar sind. Außerdem sollte das Hausgeflügel kein Oberflächenwasser trinken, zu dem Wildvögel Zugang haben."

Darüber hinaus sollten Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Vorsorglich trifft das Kreisveterinäramt bereits Vorbereitungen für den Ernstfall. "Bestandsregister, Landkarten mit den Geflügelbeständen und Tierseuchenverfügungen werden aktualisiert und Personalressourcen überprüft", sagt Schäfer.

Wenn die Stallpflicht auch für den Rhein-Kreis Neuss kommt, darf Geflügel nur unter folgenden Bedingungen außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden: Die Tiere müssen unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Bisher hat es noch keinen aktuellen H5N8-Fall in NRW gegeben. Eine Übertragung des aktuellen Vogelgrippe-Virus auf den Menschen ist nach Expertenmeinung unwahrscheinlich.

(RP)
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