Meerbusch "Ungleichbehandlung": Linke und Piraten wollen Terrassengebühr kippen

Meerbusch · Jedes Jahr zum 1. April ist sie in Meerbusch fällig, die "Draußen-Gebühr". Biergärten oder Außenterrassen auf privatem Grund sind nicht betroffen. In die Berechnung fließen nur Terrassen auf öffentlichem Grund ab zehn Quadratmetern ein. Dahinter steht der Gedanke, dass Gastronomen, die durch die Nutzung öffentlichen Straßenraums Gewinn erzielen, eine Gebühr an die Allgemeinheit entrichten müssen. Seit 2013 läuft das so.

 Für Gastronomie vor der Tür müssen die Wirte die Terrassengebühr zahlen - und die steht mal wieder auf dem Prüfstand.

Für Gastronomie vor der Tür müssen die Wirte die Terrassengebühr zahlen - und die steht mal wieder auf dem Prüfstand.

Foto: orthen

Mit einer Gebühr von zwei Euro pro Quadratmeter und Monat liege Meerbusch im Vergleich zu den Kreiskommunen im Mittelfeld, landesweit eher im unteren Level, sagt die Stadt. Viele Gastwirte halten die Art der Berechnung trotzdem für ungerecht. Unterstützung erhalten sie jetzt von der Fraktion aus Linken und Piratenpartei. Die hat beantragt, den entsprechenden Satzungserlass aufzuheben. Am 22. Juni (17 Uhr, Realschule Osterath) entscheidet der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

"Wir sehen in den Gebühren, die die Gastronomen abführen müssen, einen Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz", heißt es in der Begründung des Antrags, der von den Fraktionsvorsitzenden Marc Becker und Gerd Dieter Hünseler unterschrieben ist. Bereits im Juni 2013 sei über eine Aufhebung der Satzung im Hauptausschuss diskutiert worden. Seinerzeit habe man sich darauf verständigt, die Erfahrungen nach einem Jahr zu prüfen und erneut darüber zu beraten. "Nach heutigem Stand sind wir der Auffassung, dass die Einnahmen der Stadt hinter den Prognosen zurückbleiben und somit der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht", so Becker und Hünseler.

Ganz unumstritten ist die Terrassengebühr auch in anderen Fraktionen nicht. Auch auf Anfrage von CDU und Grünen hat sich das Ordnungsamt mit dem Thema Terrassengebühr beschäftigt. "Es sind mehrere Fragen eingereicht worden", so Stadtsprecher Michael Gorgs im März. "Offenbar hat die Politik das Thema wieder aufgenommen."

Werner Schmalbach, Eigentümer und Verpächter des "La Pähd" in Lank, ist einer der größten Kritiker dieser Regelung. "Seit 2013 wurde die Sondernutzungssatzung nicht bearbeitet, dabei steckt sie voller Ungerechtigkeiten", sagt er. De facto sei die Terrassengebühr in Meerbusch eine Gebühr ohne Einnahme. Schmalbach hat sich die aktuellen Zahlen beim Ordnungsamt besorgt. "Bei der Berechnung der Terrassengebühr ging man 2013 von einer Einnahme von 32.592 Euro aus", sagt er. "Nur liegen die Einnahmen auch vier Jahre nach der Einführung ein Drittel unter der prognostizierten Zahl: 2016 wurden 22.600 Euro eingenommen. Davon müssen aber auch Gewerbesteuermindereinnahmen, die die Gastronomen absetzen können, abgezogen werden, genauso wie der Lohn der Arbeitskraft in der Verwaltung, die sich mit der Terrassengebühr beschäftigt - das wird von der Politik ganz häufig verdrängt."

In der Konsequenz, sagt Werner Schmalbach, hätten viele Gastronomen ihre Außenflächen verkleinert. "Das muss auch den Gästen negativ aufgefallen sein. Ich bin mir sicher: Der Gewinn für die Stadt Meerbusch ist größer als die jetzigen ,Einnahmen', wenn keine Terrassengebühr erhoben wird - dadurch, dass der Verwaltungsaufwand sinkt, der Gastronom mehr Umsatz macht und dadurch mehr Gewerbesteuer zahlt."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort