Meerbusch Terrassengebühr: Morgen ist Zahltag

Meerbusch · Am 1. April müssen Meerbuschs Gastronomen eine jährlich fällige Abgabe entrichten, wenn sie Tische und Stühle auf öffentlichem Straßenraum aufstellen. "Kaffeemone"-Inhaberin Simone Menk ist gegen die Gebühr

 Simone Menk, Inhaberin der "Kaffeemone" in Lank, muss im Jahr 1000 Euro an Terrassengebühr zahlen. Das ist aus ihrer Sicht "eindeutig zu viel". Dafür müsse sie "viele viele Tassen Kaffee verkaufen, um das Geld wieder hereinzuholen", sagt Menk.

Simone Menk, Inhaberin der "Kaffeemone" in Lank, muss im Jahr 1000 Euro an Terrassengebühr zahlen. Das ist aus ihrer Sicht "eindeutig zu viel". Dafür müsse sie "viele viele Tassen Kaffee verkaufen, um das Geld wieder hereinzuholen", sagt Menk.

Foto: Ulli Dackweiler

Essen, Trinken und Plaudern - und dabei in der Sonne sitzen: So lässt es sich gut leben. Dem Drang ihrer Gäste ins Freie bei milden Temperaturen kommen auch Meerbuschs Gastronomen entgegen. Sie stellen Tische und Stühle vor die Türen ihrer Betriebe. Dafür müssen die Wirte und Café-Betreiber jährlich eine Terrassengebühr an die Stadt zahlen, sofern sie dafür öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen. Morgen, am 1. April, ist Zahltag. Dann wird die Abgabe fällig.

Die Stadt rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen von voraussichtlich 20 776 Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das Steigerung um über 7000 Euro. Der Grund für das Plus: Die Gastronomen haben mehr städtische Fläche beantragt als im Vorjahr. Sie wollen ihren Kunden mehr Plätze unter freiem Himmel bieten.

In Meerbusch ist die Terrassengebühr heftig umstritten. Manch einer will sie ersatzlos streichen. Dafür plädiert etwa Simone Menk. Sie ist Inhaberin der "Kaffeemone" in Lank. 1000 Euro muss sie im Jahr an Terrassengebühr zahlen. "Eindeutig zu viel" nennt sie das. "Dafür muss ich viele viele Tassen Kaffee verkaufen, um das Geld wieder hereinzuholen." An sonnigen Tagen boomt das Geschäft. Aber es gibt auch Tage in der Woche, an denen kaum etwas los ist. Dann liegen die Einnahmen vielleicht gerade mal bei zwischen 60 und 80 Euro. "Eine Terrassengebühr mag vielleicht in großen Städten mit viel Laufkundschaft angebracht sein." Im dörflich geprägten Lank mit eher wenig Publikumsverkehr mache sich die Abgabe nicht bezahlt. Ähnlich sieht es Werner Schmalbach. Er ist einer der schärfsten Kritiker der Terrassengebühr, die es in Meerbusch erst seit 2013 gibt. "Man rechnet sich die Gebührenhöhe bei der Stadt Meerbusch schön, in dem man die verlangten 24 Euro pro Quadratmeter durch zwölf teilt was einer Monatsbelastung von zwei Euro entsprechen würde." Viele andere Städte berechneten die Gebühr nur für die Zeit von April bis September. "Dann käme Meerbusch auf vier Euro pro Monat und liegt NRW-weit im oberen Drittel von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern - dabei ist Meerbusch viel kleiner."

Die Abgabe war vom Stadtrat beschlossen worden. Für Außengastronomie-Flächen mit weniger als zehn Quadratmetern muss nichts gezahlt werden. "Terrassen und Biergärten auf privaten Flächen sind selbstverständlich nicht von der Terrassengebühr betroffen", sagt Stadtsprecher Michael Gorgs.

Ganz am Anfang war mit 33 Betrieben mit Außengastronomie kalkuliert worden, die zahlen sollten. Letztendlich beantragten laut Gorgs nur 19 Betriebe die Sondernutzungsgenehmigung. Dadurch wurden 2013 insgesamt 8325 Euro in die Stadtkasse gespült. Im vergangenen und in diesem Jahr stellten je 21 Gastronomiebetriebe den Antrag, Tische und Stühle auf städtische Flächen stellen zu dürfen. "Das brachte im Jahr 2014 insgesamt 13 651 Euro ein", erklärt Gorgs.

Schmalbach bezweifelt, dass von den Einnahmen etwas hängen bleibt. "Für mich ist alles unter 20 000 Euro Einnahmen Blödsinn, weil ich eine halbe Verwaltungsstelle mit 15 000 Euro ansetze und die Gastronomen die Terrassengebühr steuerlich absetzen können, wofür ich noch mal 5000 Euro ansetze."

Die Höhe der Gebühren kann in NRW jede Kommune für sich festlegen. "Landesweit gibt es je nach Stadt große Unterschiede", sagt Bärbel Hildebrand vom Bund der Steuerzahler NRW. In einigen Kommunen in NRW wird die Terrassengebühr auch monatsweise oder pro Saison berechnet. Hildebrand hat Verständnis für Gastronomen, die gegen die Abgabe wettern. "Die Städte profitieren doch bereits über die Gewerbesteuer am Geschäftserfolg der Wirte", erklärt die Sprecherin. Sie verweist darauf, dass die Außengastronomie ein wichtiger Beitrag für attraktive und lebendige Innenstädte sei. In Zeiten eines strikten Rauchverbots, das die Gäste ins Freie zwingt und vielen Gastwirten zu schaffen macht, sei es "geradezu widersinnig, Gastronomen das gute Geschäft mit der Außenbewirtung durch überzogene Gebühren zu verleiden". Eine Abkehr von der Terrassengebühr zeichnet sich in Meerbusch vorerst nicht ab. Stattdessen muss damit gerechnet werden, dass die Stadt dann und wann akribisch kontrolliert, ob Gastronomen mit ihren Tischen und Stühlen in dem gepachteten Bereich bleiben. "Das nervt aber alle Beteiligten", erklärt "Kaffeemone"-Inhaberin Menk. Gastronomen müssten darauf achten, dass Gäste mit ihren Stühlen nicht außerhalb des gepachteten Bereichs rückten - etwa um noch ein bisschen mehr Sonne abzubekommen. Die Kunden wiederum äußerten mitunter ihr Unverständnis, wenn sie von der Bedienung aufgefordert werden, doch bitte in einem begrenzten Areal zu bleiben.

Sonst droht, nach einem "freundlichen Hinweis" des Ordnungsamts, ein Bußgeldverfahren. Das hat es bisher aber erst einmal gegeben.

(RP)
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