Meerbusch Stadt will gegen Arbeiterunterkunft vorgehen

Meerbusch · Im Streit um die Nutzung eines Hauses im Office-Park-Büderich als Unterkunft für Monteure greift die Stadt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun durch. Das Gericht hatte in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Nutzungsuntersagung der Stadt rechtmäßig war, weil der Mieter die Beherbergung "schwarz" aufgenommen hatte und damit gegen die geltende Gesetzeslage des formellen Baurechts verstößt. Auch gegen die Zurückstellung des Baugesuchs für einen Beherbergungsbetrieb mit 59 Betten hatte der Mieter geklagt. Mit diesem Antrag ist er zwar erfolgreich, jedoch aus Sicht des Klägers nur auf dem Papier. Denn das Gericht sieht die Bedingung für eine Zurückstellung als nicht gegeben, da das Vorhaben bereits gegenwärtig planungsrechtlich unzulässig sei (RP berichtete).

"Ich bin froh darüber, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt", sagte Heinrich Westerlage, Bereichsleiter Service Recht bei der Stadtverwaltung. Die Stadt wolle die Nutzung als Arbeiterunterkunft nun effektiv unterbinden. "Wir werden die Betreiber jetzt nachdrücklich auffordern, die Nutzung einzustellen. Sonst werden wir weitere Maßnahmen ergreifen. Die Frist, die wir gesetzt hatten, ist schon abgelaufen."

Aus der Entscheidungsbegründung des Gerichts wird noch mehr über die Pläne des Mieters bekannt: In 45 Räumen, davon 31 Einzelzimmern und 14 Doppelzimmern mit zentralen Sanitäranlagen auf den Etagen, sollte das Haus Am Meerkamp 20 als Beherbergungsstätte genutzt werden.

Zielgruppe seien Messebesucher, Touristen sowie Mitarbeiter von Firmen, die sich kurzzeitig in der Stadt aufhielten. Das Gericht bezweifelte, dass aufgrund der Lage im Gewerbegebiet und der Ausstattung tatsächlich Touristen oder Messebesucher die Herberge nutzen würden. Naheliegender sei eine regelmäßige, längerfristige Unterbringung von Firmen- und Montagearbeitern. Der Kläger hat noch eine Woche Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidungen beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

(tak)
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