Meerbusch Seniorin findet Eimer voller Geld

Meerbusch · Ein Essensauslieferer hat Münzgeld an der Düsseldorfer Straße stehengelassen.

In Meerbusch liegt das Geld auf der Straße - im konkreten Fall auf der Düsseldorfer in Büderich. Dort hat eine 69 Jahre alte Neusserin am Nikolaustag am vergangenen Mittwoch einen kleinen Kunststoffeimer voller Münzen im Gesamtwert von 600 Euro gefunden. Wie die Kreis-Polizei jetzt mitteilt, hatte der Fahrer eines Essensauslieferdienstes den Betrag von einem Kunden kassiert, dann das Eimerchen mit den Münzen während des Verladens auf eine Abstellfläche des Batteriefachs gestellt und anschließend vergessen.

Die Neusserin zögerte nicht lange und suchte die Polizeiwache in Meerbusch auf, um die offensichtlich nicht unbeträchtliche Summe abzugeben. Ermittlungen der Kripo führten wenig später zum rechtmäßigen Eigentümer. "Grundsätzlich gilt: Wer Geld oder Wertgegenstände findet, ist verpflichtet, diese abzugeben, sonst macht er sich wegen Fundunterschlagung strafbar", sagt Polizeisprecherin Diane Drawe. "Das ist bei der Polizei möglich, oder im Fundbüro. Die Polizei prüft, ob es Hinweise gibt, wem die Fundsache gehört und ob sie möglicherweise aus einer Straftat stammt."

Wie bei einem spektakulären Schatzfund, den zwei neun Jahre alte Schülerinnen der Osterather Eichendorffschule im Oktober vergangenen Jahres machten: Beim Spielen auf dem Schulhof stolperten sie über eine Kassette mit 1500 Euro darin. Schon früh hatte die Polizei damals vermutet, dass es sich bei dem Kästchen um die Beute aus einem Spielautomatenaufbruch handeln könnte.

Bis heute wurde der rechtmäßige Eigentümer der Kassette mit der Aufschrift "Merkur Stapler" nicht ausfindig gemacht. Die Stadt Meerbusch, an die das Fundstück fällt, falls sich der "Empfangsberechtigte" bis zum 1. Dezember 2020 nicht meldet, hat die Kassette mittlerweile von der Staatsanwaltschaft ausgehändigt bekommen und das Mitte November öffentlich bekanntgemacht.

Bei den Schülerinnen Katharina und Eva bedankte sich die Polizei seinerzeit höchstpersönlich, weil sie so ehrlich waren und das gesamte Geld ablieferten. Als Erinnerung an das Abenteuer bekamen sie unter anderem Polizei-Teddybären und eine Ehrenrunde im Streifenwagen. Allgemein gilt: Ein Anspruch auf Finderlohn muss geltend gemacht werden. Die Höhe regelt das Gesetz: Ist die Fundsache bis zu 500 Euro wert, erhält der Finder laut Bürgerlichem Gesetzbuch fünf Prozent des Wertes, bei wertvolleren Sachen und Tieren drei Prozent.

Im Fall von vergangener Woche habe die Neusserin von vorn herein auf Finderlohn verzichtet, sagt Drawe. Der der Unternehmer habe sich trotzdem mit einer kleinen Aufmerksamkeit bei ihr bedankt.

(RP)
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