Meerbusch Schüsse aus Softairwaffe in Lank

Meerbusch · Zwei junge Männer sollen von einer Wohnung aus gefeuert haben.

Zwei junge Männer werden verdächtigt, am Sonntagabend in Lank vom Fenster eines Wohnhauses aus mit einer Softairwaffe geschossen zu haben. Wie die Polizei mitteilt, informierten zwei Jungen ihre Eltern gegen 18.45 Uhr, dass an der Straße "Am Bach" Schüsse gefallen seien. Die Eltern alarmierten daraufhin die Polizei.

Nachbarn und Zeugen wiesen die Ordnungshüter auf eine Wohnung hin, in der sie auf den "jungen, erwachsenen Mieter" und einen 15-Jährigen trafen. Der Ältere, heißt es, habe den Ermittlern zunächst drei Softairwaffen, eine Schreckschusspistole und dazugehörige Munition übergeben. Auf Anordnung eines Bereitschaftsrichters durchsuchten die Polizisten anschließend die Wohnräume.

Dabei fanden die Beamten eine weitere Softairwaffe. Alle Waffen wurden sichergestellt; die Kripo hat die Ermittlungen übernommen. "Die beiden jungen Männer müssen sich jetzt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten", sagt Polizeisprecherin Diane Drawe.

Softairwaffen sind Luftdruck-, Federdruck- und CO2- Waffen. Spielzeug-Softairwaffen sind vom Waffengesetz ausgenommen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule liegt.

"In der Öffentlichkeit dürfen Anscheinswaffen, also zum Beispiel solche Spielzeuge, die man optisch nicht von scharfen Waffen unterscheiden kann, nicht geführt werden", betont Drawe. Der Erwerb und Besitz von Softairwaffen mit einer Geschoss-Bewegungsenergie bis 7,5 Joule sei ab 18 Jahren zwar erlaubt. "Das Führen ist jedoch verboten und das Schießen generell nur auf Schießständen oder in geschlossenen Räumen ohne Fenster erlaubt. Denn: "Selbst Spielzeuge zum Verschießen von Kunststoffkugeln können ernste Verletzungen hervorrufen", sagt die Polizeisprecherin.

(juha)
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