Meerbusch Ratsherr verteidigt Satzungs-Idee

Meerbusch · Die Fraktion Partei/Linke will mehr Wohnraum in Meerbusch schaffen.

Die Fraktion von Linke und Piraten hofft weiter darauf, dass die von ihnen vorgeschlagene Wohnraumschutzsatzung umgesetzt wird. Im Hauptausschuss konnte gestern Abend keine Entscheidung fallen - weil sich in nichtöffentlicher Sitzung Kandidaten für neue Posten in der Stadtverwaltung vorstellten, entfiel der öffentliche Teil, in dem die Satzung diskutiert werden sollte. Der Eigentümerverein Haus und Grund hatte im Vorfeld in unserer Zeitung die geplante Satzung scharf kritisiert. Als ein "bürokratisches Monster" hatte Rechtsanwalt Johann Werner Fliescher sie bezeichnet. Ratsherr Marc Becker (Piraten) hat sich danach gestern gemeldet: Er fühle sich missverstanden.

Im Antrag von Linke und Piraten hatte es wörtlich geheißen: "Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Stadt Meerbusch geeignete Wohnraumschutzsatzung zu erarbeiten. Ziel dieser Satzung soll es sein, bezahlbaren Wohnraum langfristig für Meerbusch zu sichern und eine Zweckentfremdung für gewerbliche Nutzungen zu regulieren." Marc Becker konkretisierte gestern nun, dass es ihm nicht um ein generelles Verbot der Nutzung von Wohnraum als "Hotel" gehe. Er fordere vielmehr eine generelle Genehmigungspflicht der Stadt. "Der Stadt wird hierdurch ein Instrument an die Hand zu geben, um einer übermäßigen Umwidmung gegenzusteuern. Diese Möglichkeit wurde bewusst durch das ,Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung einer wohnraumrechtlichen Vorschrift' geschaffen." Becker sagt, er beobachte, dass in Meerbusch zunehmend Wohnungen in Vermietungsportalen wie Air'n'B angeboten würden, stattdessen normaler Wohnraum immer weniger vorhanden sei. Insbesondere solle reguliert werden, dass Wohnungen aufgekauft und zum Zwecke der Vermietung an Messegäste oder Touristen genutzt werden.

Anlass für eine Satzung ist für ihn auch, dass Vermietungsportale wie Air'n'B darauf hinweisen, dass man sich erkundigen möge, ob eine Wohnraumschutzsatzung in der betreffenden Stadt existiert. "Von daher würde schon das reine Vorhandensein einer solchen Satzung, einen regulierenden Charakter besitzen", argumentiert Becker. Köln hat seit 2014 eine solche Satzung. Die Gegner einer Wohnraumschutzsatzung in Meerbusch sehen derzeit keinen gesteigerten Bedarf.

Ratsherr Becker weiß, dass die Satzung sich auf einem schmalen Grad bewegen würde: Wo fängt gewerbliche Nutzung des Wohnraums auf und wo hört private auf? Der Bundesfinanzhof habe klare Urteile gefällt, sagt Becker. Daraus sei ersichtlich, was über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinausgeht. "Wird zum Beispiel eine komplette Wohnung, ständig und nur zu diesem Zweck kurzfristig vermietet und werden über Portale die Verwaltungstätigkeiten übernommen, ist dies in der Regel als gewerbsmäßig anzusehen. Insbesondere wenn das Angebot zusätzliche, hotelähnlich Dienste beinhaltet, wie zum Beispiel die Reinigung der Räume und das Wechseln der Bettwäsche. Dem gegenüber stehen Privatpersonen, die ihre Wohnungen zeitweise an Firmen für ihre Mitarbeiter anbieten. In dem Fall werden die Räume auch wirklich zum Wohnen genutzt und eine Gewerbstätigkeit liegt nicht vor. Auch eine Untervermietung von Zimmern, wie es in der Regel bei WGs der Fall ist, hat keinen gewerblichen Charakter." Steuerrechtler empfehlen, jeden Fall individuell untersuchen zu lassen.

(ak/sep)
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