Meerbusch Parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz kostet bald Geld

Meerbusch · Auf Büderichs zentralem Parkplatz sollen demnächst Parkscheinautomaten stehen. CDU und Grüne wollen die Gebühr auf einen Euro pro Stunde festlegen. Rundherum gilt dann Parkscheibenpflicht.

 288 Stellplätze gibt es auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz, dazu sechs Behindertenparkplätze und drei Taxistände. Elektrofahrzeuge und Carsharing-Autos sollen von der Gebührenpflicht befreit werden. RP-Foto (Archiv): ud

288 Stellplätze gibt es auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz, dazu sechs Behindertenparkplätze und drei Taxistände. Elektrofahrzeuge und Carsharing-Autos sollen von der Gebührenpflicht befreit werden. RP-Foto (Archiv): ud

Foto: Dackweiler Ulli

Parken in Meerbusch - kostenlos oder kostenpflichtig, was ist sinnvoll und was nicht? Mit dieser Frage beschäftigen sich Politik und Verwaltung seit Jahren. Für die Einzelhändler ist das Gratisparken ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, die Stadt sieht in Parkgebühren nicht nur eine zusätzliche Geldeinnahmequelle, sondern auch eine Möglichkeit, den Autoverkehr in den Ortskernen zu regulieren - nicht überall, auf jeden Fall aber in Büderich. Der Dr.-Franz-Schütz-Platz soll deshalb zum gebührenpflichtigen Parkplatz mit Parkscheinautomaten werden. Im Bau- und Umweltausschuss hat die Verwaltung jetzt ein entsprechendes Konzept vorgelegt. CDU und Grüne wollen noch weiter gehen. Das ist der Stand.

Gutachten Die Parkraumfrage ist ein Politikum. Eigentlich sollte schon Ende 2015 die Entscheidung darüber fallen, die Parkgebühren wieder einzuführen. Die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen hatte sich darauf verständigt, an einem Dutzend größerer Plätze in Büderich, Lank und Osterath Geld fürs Autoabstellen zu kassieren. Doch das Votum wurde vertagt. Im Juni 2016 stellte Sachverständiger Rainer Schneider im Bau- und Umweltausschuss die Ergebnisse eines Workshops "Parkraumbewirtschaftung Meerbusch" vor. Ergebnis: Für die Ortsteile Strümp, Osterath und Lank-Latum empfahl der Experte, auf Parkgebühren zu verzichten, der Dr.-Franz-Schütz-Platz hingegen sei allein schon wegen seiner zentralen Lage für das Bezahl-Parken prädestiniert, hieß es. Negative Auswirkungen auf den Einzelhandel würden bei einer adäquaten Parkraumbewirtschaftung nicht erwartet.

Platz Auf Büderichs zentralem Innenstadt-Parkplatz gibt es 288 Stellplätze, dazu sechs Behindertenparkplätze und drei Taxistände. Rund 127 der 288 Plätze sind Dauerparkplätze, bei den restlichen besteht eine Parkscheibenregelung, gestaffelt in eine Stunde, zwei und drei Stunden Höchstparkdauer.

Konzept Die Verwaltung schlägt vor, die Zahl der Dauerparkplätze von derzeit 127 auf 90 zu reduzieren. Die Reduzierung um 37 Stellplätze wird unter anderem mit der Verlagerung von städtischen Fachbereichen nach Osterath begründet. Die Bewirtschaftung der verbleibenden 90 Dauerparkplätze soll über einen Parkausweis laufen, der bei der Stadt beantragt werden kann. Um zu verhindern, dass sich der Parkverkehr zu stark auf die Straße verlagert, will die Verwaltung die Straßen, die direkt um den Dr.-Franz-Schütz-Platz liegen, in das Konzept mit einbeziehen. Die Stellplätze an der Büdericher Allee (südliche Straßenseite, 19 Stück) und an der Straße Am Pfarrgarten (29 Stück) könnten als "Puffer" wirken und so verhindern, dass der Verdrängungsverkehr in die Wohngebiete fließt, heißt es. Um Dauerparken dort auszuschließen, sollen die Stellplätze dort mit einer Parkscheibenregelung (Höchstparkdauer eine Stunde) bewirtschaftet werden. Die rund 18 Stellplätze auf der nördlichen Seite der Büdericher Allee blieben "parkscheibenfrei". Der Gutachter schlägt anstelle einer Schrankenanlage mit Investitionskosten von circa 100.000 Euro das Aufstellen von sieben Parkscheinautomaten vor.

Bezahlarten Die Verwaltung schlägt das Bezahlen mit Bargeld, EC-Karte und Kreditkarte vor. Das Thema Handy-Parken, heißt es, werde mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, derzeit aber kritisch gesehen. In anderen Städten, sagt die Stadt, werde das Handy - trotz vorhandener Möglichkeit - nur äußerst selten zum Bezahlen genutzt. So würden in Köln und Berlin nur unter zwei Prozent des Parkgebührenumsatzes durch Handy-Parken eingenommen, die Stadt München habe aufgrund der geringen Nutzungsraten bei ihrem neuen Parkkonzept bereits Abstand vom Handy-Parken genommen.

Gebühren Die Stadt schlägt vor, 50 Cent pro Parkstunde zu berechnen. Die Höchstparkdauer würde auf drei Stunden begrenzt, gezahlt werden müsste nur während der bestehenden Ladenöffnungszeiten, also von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Eine "Brötchen Taste", bei der die ersten 15 Minuten Parken kostenlos sind, ist nicht vorgesehen, die monatlichen Kosten für den Parkausweis sollen 45 Euro betragen. CDU und Grüne wollen noch einen Schritt weiter gehen und die Parkgebühr auf einen Euro pro Stunde festlegen. Außerdem soll im unmittelbaren Umfeld des Platzes eine gestaffelte Parkscheibenregelung mit einer Parkdauer von 30 Minuten gelten. Der Bau- und Umweltausschuss hat dem schwarz-grünen Vorschlag zugestimmt, endgültig entschieden wird bei der Verabschiedung des Haushalts im Hauptausschuss und im Stadtrat.

Kosten und Einnahmen Die Stadt rechnet mit Investitionskosten von circa 45.000 Euro für die Parkscheinautomaten. Die jährlichen Aufwendungen, zum Beispiel für die Wartung, sollen bei circa 17.500 Euro liegen, die Erlöse bei etwa 117.000 (Verwaltungsvorschlag/50 Cent pro Stunde) beziehungsweise rund 200.000 Euro (Vorschlag von CDU und Grünen, ein Euro pro Stunde).

(RP)
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