Meerbusch Lange dreht am großen Rad

Düsseldorf · Der Vorsitzende des Vereins Bürger gegen Fluglärm unterstützt eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik und erstattete Strafanzeige gegen Joachim Hunold. Die Ermittlungen sind mangels Tatverdacht eingestellt.

Osterath Christoph Lange vom Verein Bürger gegen Fluglärm legt sich jetzt mit den Großen an: In Brüssel bei der Europäischen Kommission nehmen er und seine Mitstreiter die Bundesrepublik Deutschland aufs Korn, und in Düsseldorf und Hannover zeigte er Joachim Hunold, den Chef von Air Berlin, wegen "versuchter Bestechung" an. "Wir werden uns an allen Fronten wehren", kündigte der Meerbuscher Dozent für Betriebswirtschaft gestern die Marschroute an – Rückschläge inbegriffen.

Johannes Mocken, Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, erklärte gestern, dass die Ermittlungen gegen Hunold "mangels Tatverdacht" eingestellt seien. Das sei ja interessant, kommentierte Lange die Nachricht. Er sei darüber offiziell bislang nicht in Kenntnis gesetzt worden. Aber wundern würde ihn das nicht. Laut Lange habe Hunold dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen und dessen Familie bei einem Urlaubsflug in die USA kostenlos aus der Economy-Class in die Business-Class versetzt. Christian Wulff habe den Differenzbetrag später erstattet. In Hunolds Verhalten sah Lange Grund genug, um Strafanzeige zu erstatten. Ferner forderte er die Ermittlungsbehörden auf, festzustellen, welche Amts- und Mandatsträger von welchen Fluggesellschaften auf ähnliche Weise verwöhnt würden. Den Fall kann Lange zu den Akten legen.

Die Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen "Nichtbeachtung europäischen Gemeinschaftsrechts" sei hingegen in Brüssel noch anhängig. Deutschland habe die Bestimmungen aus der Pauschalreiserichtlinie bislang nur unzureichend umgesetzt, meinen Lange und die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Hinter der formal klingenden Beschwerde verbirgt sich laut Lange eine immer mehr um sich greifende Unsitte der Pauschalreiseanbieter, die Abflug- und Ankunftszeiten in ihren Werbeangeboten nicht mehr zu benennen. Auf diese Art und Weise werde der Verbraucher gezwungen, mitten in der Nacht aufzustehen und eine Startzeit um 6 Uhr morgens zu akzeptieren. Ferner werde er der Möglichkeit beraubt, den Flugpreis erstattet zu bekommen, wenn der Flieger mit mehr als drei Stunden Verspätung abhebe, erklärte Lange.

In der beabsichtigten Änderung des §29b der Luftverkehrsgesetzes sieht er die nächste Gefahr. "Damit wird der Schutz der Nachtruhe ausgehebelt", sagt Lange und "wegen überflüssiger Kurzstreckenflüge und sich unterbietender Billigflieger ganz schlicht und simpel die Gesundheit aller Flughafenanwohner gefährdet". Da lohne es sich, am großen Rad zu drehen.

(RP)
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