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Meerbusch Landrat will mehr Geld vom Land

Meerbusch · Rechtsgutachten spricht Kommunen Anspruch auf Mindestausstattung zu

 Verlangt eine bessere finanzielle Ausstattung: Landrat Petrauschke

Verlangt eine bessere finanzielle Ausstattung: Landrat Petrauschke

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Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss, fordert eine bessere finanzielle Ausstattung der Kreise, Städte und Gemeinden durch das Land. Hintergrund ist ein neues rechtswissenschaftliches Gutachten, das für die kommunalen Spitzenverbände in NRW erstellt worden ist. "Zur bitteren Wahrheit gehört, dass die von unseren Städten und Gemeinden zu zahlende Kreisumlage seit 2013 nicht einmal mehr die vom Kreis zu zahlenden Aufwendungen für Sozialleistungen inklusive Landschaftsumlage deckt", so Petrauschke.

Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund hatten ein Gutachten von Klaus Lange von der Universität Gießen, dem früheren Präsidenten des hessischen Staatsgerichtshofs, in Auftrag gegeben.

Der Experte kam darin zu dem Schluss: "Die Kommunen haben aufgrund Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gegen das Bundesland, zu dem sie gehören, einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung. Diese muss es den Kommunen erlauben, nicht nur ihre Pflichtaufgaben, sondern darüber hinaus freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen." Die gebotene finanzielle Mindestausstattung könne nicht durch den Hinweis, dass auch die Haushaltslage des Landes schwierig sei, eingeschränkt werden, so Lange.

Vor dem Hintergrund dieses Gutachtens dürfe die Finanzierung der kommunalen Ebene also nicht länger den Unwägbarkeiten des NRW-Etats ausgeliefert sein, sondern müsse auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden, erklärt Petrauschke. Unterstützung erhält er von Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage: "Trotz intensiver Einsparbemühungen von Rat und Verwaltung gelingt es der Stadt seit Jahren nicht mehr, einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden.

Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen kann die steigenden Ausgaben durch immer neue, von übergeordneten staatliche Stellen übertragene Aufgaben ohne entsprechende Finanzierung längst nicht mehr decken." Dieser Meinung ist auch der Landrat. Er rechnet in diesem Jahr mit dramatischen Mehrausgaben im Sozialbereich (plus 15 Millionen Euro), Mindereinnahmen bei den Landeszuweisungen (minus 9,3 Millionen Euro) und warnt vor einem Kollaps der öffentlichen Haushalte auch im Rhein-Kreis Neuss.

Lagen die Sozialaufwendungen inklusive Landschaftsumlage im Jahr 2001 noch bei rund 125 Millionen Euro, so sollen diese im aktuellen Etatentwurf des Rhein-Kreises Neuss in diesem und im nächsten Jahr auf ein Rekordniveau von über 275 beziehungsweise 281 Millionen Euro steigen. Damit entfallen über 60 Prozent des Haushaltsvolumens auf Sozialleistungen.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weiter: "Die Möglichkeiten, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über die Verwendung der eigenen Einnahmen zu entscheiden, werden immer weiter beschnitten. Die Schuldenbremse kann nicht dadurch eingehalten werden, dass die Kommunen von oben verordnet chronisch mehr belastet werden und ihrerseits neue Schulden machen müssen, um die Aufgaben zu finanzieren. Insofern gibt das jetzt vorliegende Gutachten wichtige Impulse für einen verbesserten verfassungsrechtlichen Schutz der Kommunen."

(RP/ak)
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