Meerbusch Lässt Stadt bald Musterklagen zu?

Meerbusch · Immer wieder kommt es vor, dass Bürger mit den Abgaben nicht einverstanden sind. Ihnen bleibt nur der Weg zur Klage. Die UWG plädiert für eine bürgerfreundlichere Lösung - und erhält Unterstützung von der Ratsmehrheit

 Nach der Sanierung der Schulstraße monierten einige Anlieger, dass die Beiträge, die sie zahlen sollten, zu hoch seien. Jetzt diskutierten die Politiker, ob auch in Meerbusch Musterklagen zulässig sein könnten.

Nach der Sanierung der Schulstraße monierten einige Anlieger, dass die Beiträge, die sie zahlen sollten, zu hoch seien. Jetzt diskutierten die Politiker, ob auch in Meerbusch Musterklagen zulässig sein könnten.

Foto: Boris Schmidt

Wird eine Straße saniert, kann die Stadt die Anlieger an den Kosten beteiligen. Häufig kommt es vor, dass die Anwohner mit der Berechnung des Anteils nicht einverstanden sind. Seit die schwarz-gelbe Landesregierung die Widerspruchsregelung abgeschafft hat, bleibt ihnen dann nur eine Möglichkeit: Sie müssen die Stadt beim Verwaltungsgericht verklagen. Die UWG hat jetzt beantragt, dass die Stadt Meerbusch künftig Musterklagen zulässt. So könnten sich Straßengemeinschaften zusammentun und Kosten sparen.

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) sieht das Ansinnen kritisch: "Das Gesetz sieht die persönliche Klage vor." Sie befürchtet, dass eine Meerbuscher Musterklagenregelung zu "erheblicher Rechtsunsicherheit" führen werde und verwies darauf, dass die rot-grüne Landesregierung ab Januar 2016 das Widerspruchsverfahren bei Bescheiden nach dem Kommunalabgabengesetz wieder einführt. Ab dann bräuchte ohnehin keine direkte Klage mehr erhoben werden.

Daniela Glasmacher (UWG): "Es gibt mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die Musterklagen zulassen. Natürlich ist das juristisch möglich." Jürgen Peters (Grüne) erklärte: "Das ist ein sehr sinnvoller, sehr vernünftiger Antrag." Der Stadt entstehe durch Musterklagen kein Schaden. "Im Gegenteil: Auch für die Stadt wären Musterklagen eine Erleichterung, weil dann in einer Sache nicht mehrere Prozesse geführt werden müssten, sondern nur einer." Auch Nicole Niederdellmann-Siemes (SPD) erklärte, ihre Fraktion könne sich dem UWG-Antrag "durchaus anschließen". Voraussetzung sei allerdings, dass das Ergebnis der Musterklage von allen Seiten akzeptiert werde. Positiv äußerte sich auch Klaus Rettig (FDP): "Im Ergebnis macht ein entsprechendes Vorgehen keinen Unterschied, es verhindert aber, dass der Anwalt seinen Schriftsatz zehnmal kopiert und die Bürger hohe Anwaltskosten haben."

Werner Damblon (CDU) erkannte keine Notwendigkeit für Musterklagen: "Das Vorgehen ist landesweit geregelt. Warum brauchen wir eine ,Lex Meerbusch'? Das erschließt sich mir nicht." Er stellte infrage, dass Musterklagen überhaupt rechtlich zulässig seien. So sah das auch sein Parteifreund Hans Werner Schoenauer: "Wir würden das Gesetz an einigen Stellen annulieren." Jörg Wartchow wies auf die praktischen Probleme hin: "Wenn der Musterkläger obsiegen sollte, hat die Stadt das Problem, dass die Unterstützer dieser Klage nicht obsiegt haben. Die Verwaltung hat rechtlich gar nicht die Möglichkeit, bei ihnen den entsprechenden Abgabenbescheid zurückzunehmen." Das sah Jürgen Peters (Grüne) anders: "Wer soll die Stadt denn hindern, ihnen das Geld auszuzahlen?"

Marc Janßen (Die Linke/Piratenpartei) erklärte, seine Fraktion stehe dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber. Die Stadt Hambühren lasse Musterklagen zu. Allerdings liegt die in Niedersachsen - und es geht nur mittelbar um konkrete Anliegerbeiträge. Eine Bürgerinitiative versucht dort, das Kommunalabgabengesetz zu ändern: In Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Thüringen erlaubt man Gemeinden alternativ zu den einmaligen Forderungen an direkte Anlieger wiederkehrende Straßenausbaubeiträge.

Die Politiker vertagten eine Entscheidung über Musterklagen auf die Zeit nach der Sommerpause. Zunächst solle die Verwaltung juristisch prüfen, ob Musterklagen überhaupt rechtlich zulässig seien.

(RP)
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