Meerbusch Keine Musik ab Gründonnerstag um 18 Uhr

Meerbusch · An den Kar- und Ostertagen gelten besondere Vorschriften. Darauf weist das Kreisordnungsamt hin. Der Karfreitag unterliegt als stiller Feiertag einem besonderen Schutz. Nicht erlaubt sind daher von 5 Uhr bis Karsamstag um 6 Uhr Märkte oder Ausstellungen. Lediglich Großmärkte dürfen am Karsamstag ab 3 Uhr stattfinden. Untersagt sind am Karfreitag auch nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, Theater- und Musikaufführungen, Filmvorführungen und Vorträge während der Hauptzeit des Gottesdienstes sowie sportliche Wettkämpfe und Volksfeste. Am Gründonnerstag ist Tanz ab 18 Uhr verboten.

Im Übrigen gelten Karfreitag die allgemeinen Regeln für den Schutz der Sonn- und Feiertage. Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen Karfreitag und Ostersonntag Geschäfte, deren Angebot überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, fünf Stunden geöffnet sein. Ostermontag müssen diese Verkaufsstellen geschlossen bleiben. Eine Ausnahme stellen landwirtschaftliche Betriebe dar. Sie dürfen zum Verkauf von selbst erzeugten Produkten an allen Sonn- und Feiertagen jeweils für die Dauer von fünf Stunden öffnen.

(RP)
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