Meerbusch IHK beschließt Beitragserstattung für Mitglieder

Meerbusch · Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat eine Beitragssenkung beschlossen. Rückwirkend für das Jahr 2013 reduziert sich der IHK-Beitrag einmalig um ein Viertel. Das betrifft sowohl den Grundbeitrag, als auch die Umlage. Die Erstattung hat ein Volumen von 2,9 Millionen Euro.

"Die Vollversammlung hat die Beitragserstattung beschlossen, da wir unsere wirtschaftlichen Risiken neu bewertet haben", erläuterte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Grundlage für die Neuberechnung war ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Dezember 2015. Das Gericht hatte das Gebot der Schätzgenauigkeit erstmals auf Industrie- und Handelskammern angewandt. Es hatte festgelegt, dass der pauschalierten Ausgleichrücklage eine Berechnung zugrunde liegen müsse. Die Neuberechnung der potenziellen Risiken kam zu dem Ergebnis, dass die Ausgleichsrücklage rückwirkend reduziert werden kann.

(RP)
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