Meerbusch Gefahrenstelle Radweg

Meerbusch · An Kreuzungen und Kreisverkehren sind Radfahrer besonders gefährdet. Wenn Radler und Fußgänger aus beiden Richtungen kommen, haben Autofahrer es schwer den Überblick zu behalten.

 Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Necklenbroicher Straße in Büderich. Das blaue Verkehrsschild bedeutet: Benutzungspflicht auf getrenntem Fuß- und Radweg. Das weiß aber offenbar nicht jeder. Die Bürgermonitor-Ampel steht deshalb auf Gelb RP-Fotos: chal

Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Necklenbroicher Straße in Büderich. Das blaue Verkehrsschild bedeutet: Benutzungspflicht auf getrenntem Fuß- und Radweg. Das weiß aber offenbar nicht jeder. Die Bürgermonitor-Ampel steht deshalb auf Gelb RP-Fotos: chal

Foto: Christian Albustin

An der Kreuzung Dorfstraße/Düsseldorfer Straße im Zentrum von Büderich ist es regelmäßig voll. Von vier Seiten schlängeln sich Autos zur Ampel und wer dort links auf die Necklenbroicher Straße abbiegen möchte, muss neben Fußgängern auch Radfahrer beachten, die aus zwei Richtungen kommen. Durch die bauliche Trennung von Radweg und Straße, die den Radfahrer zusätzlich aus dem Blickfeld rückt, und die zusätzliche Einschränkung durch Fußgänger kann die Übersicht schnell verlorengehen.

Joachim Beyer, Radfahrer aus Osterath, sieht dort eine besondere Gefahrenstelle: "Während man Fußgänger und Radfahrer von vorn und Fußgänger von hinten kommend gut sieht, sind insbesondere schnell fahrende Radfahrer häufig durch Fußgänger oder andere Hindernisse verdeckt und daher erst spät zu erkennen." Er fordert, dass Radfahrer verpflichtet werden sollten, den Radweg zu benutzen, dies verringere die Unfallgefahr und mache den Autoverkehr flüssiger.

Floriane Lewer, Pressereferentin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), sagt, dass es die Pflicht für Radfahrer schon gibt: "Im rechtlichen Sinne gibt es zwei Arten von Radwegen", erklärt sie. "Der benutzungspflichtige und Wege, die als Radwege zu erkennen sind." Erstere sind mit einem der drei typischen blauen Verkehrschilder ausgezeichnet: Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) und 241 (getrennter Fuß- und Radweg). Auf diesen drei Wegen schreibt die Straßenverkehrsordnung bereits eine Benutzungspflicht vor. Lewer ergänzt: "Fußgänger, spielende Kinder oder andere berechtigte Benutzer eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ändern nichts an der Benutzungspflicht." Bei Kindern komme darüber hinaus das eindeutige Gebot hinzu, jede Gefährdung auszuschließen, auch bei Fehlverhalten wie Spielen auf einem Radweg.

Beyer findet darüber hinaus, dass Radwege stets rechts von der Fahrbahn und nur in einer Richtung zu befahren sein sollten. Das Radverkehrskonzept der Stadt Meerbusch gibt Beyers Forderung grundsätzlich recht: An innerörtlichen Strecken mit 50 Kilometern pro Stunde gelte der Grundsatz einer "richtungstreuen Führung", also ein Radweg auf jeder Seite der Straße für je eine Richtung. Für die Umsetzung des neuen Konzepts liefert dieses auch gleich mögliche Lösungsansätze. Diese reichen von einer kompletten Aufgabe der Radverkehrsanlage über die Mischung von Rad- und Autoverkehr bis hin zum Neubau des Radwegs, abhängig davon, ob genügend Platz besteht und wie viele Autos die Straße am Tag befahren. Die günstigste Lösung sieht eine ergänzende Markierung vor, die auf der Straße großzügig anzeigt, dass Fahrradfahrer von beiden Seiten kommen können. Eine Anfrage an die Stadtverwaltung Meerbusch, ob und welche mögliche Lösung angewandt wird, steht noch aus.

(cha)
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