Meerbusch Gastronomie fordert flexible Arbeitszeiten

Meerbusch · Der Hotel- und Gaststättenverband wünscht sich von der neuen Regierung, im Gastgewerbe Arbeitstage über acht Stunden zu ermöglichen. Auch das Einstellen ausländischer Arbeitskräfte soll einfacher werden, fordert der Verband.

 Würde gerne die Arbeitszeit in der Gastronomie flexibler verteilen: Mathias Vieten, Gastronom in Strümp und stellvertretender Dehoga-Vorsitzender im Rhein-Kreis Neuss.

Würde gerne die Arbeitszeit in der Gastronomie flexibler verteilen: Mathias Vieten, Gastronom in Strümp und stellvertretender Dehoga-Vorsitzender im Rhein-Kreis Neuss.

Foto: woi

Ein frisch gezapftes Bier in der Stammkneipe oder ein leckeres Abendessen beim Italiener des Vertrauens: Am Wochenende kann ein geselliger Abend auswärts lang werden. Möglich machen dies Angestellte, für die oft die Arbeit beginnt, wenn andere Feierabend haben. Doch für Gastronomen ist es oft nicht einfach, Personal für die späten Schichten zu finden. "Wir würden gerne bei der 39-Stunden-Woche bleiben, aber die Arbeitszeit flexibler verteilen können", sagt Isabel Hausmann, stellvertretende Geschäftsführerin für die Kreisgruppen des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Bislang schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass ein Arbeitstag nicht länger als acht Stunden lang sein darf. Der Dehoga berichtet, dass Gastronomen beklagen, die gesetzliche Vorgabe passe nicht zu dem branchenüblichen Einsatz. Wer beispielsweise zu einer sehr späten Uhrzeit schließt, hat ein Problem. Auch bei einer Gesellschaft, bei der keine genaue Uhrzeit für die letzte Runde abzusehen ist, wird es eng für Wirte: Wenn es länger dauert, die Arbeitskraft aber bereits ihre erlaubten acht Stunden Arbeit geleistet hat, müsste man jemand neues zur Arbeit bestellen. "Danach muss auch aufgeräumt werden, das kommt alles zur Arbeitszeit dazu", sagt Matthias Vieten, stellvertretender Dehoga-Vorsitzender im Rhein-Kreis Neuss. Vieten selbst betreibt das Wirtshaus Baumeister in Strümp. "Wir möchten dieselbe Arbeitszeit anders verteilen", sagt er. "Dann könnte eine Arbeitskraft am Abend länger arbeiten, zum Ausgleich einen freien Tag bekommen." Außerdem mache das Gesetz es beispielsweise Berufstätigen, die in der Gastronomie etwas dazuverdienen möchten, diesen Nebenjob unmöglich, sagt Isabel Hausmann. "Wenn jemand in Vollzeit angestellt ist, darf er nach den acht Arbeitsstunden nicht zusätzlich arbeiten." Von der neuen Bundesregierung erhofft sich der Dehoga ein Entgegenkommen und Änderungen in dem Gesetz. "Es ist in unserem Interesse, unsere Mitarbeiter nach Tarif und vernünftig zu bezahlen", so Vieten. "Und wir würden uns schließlich an die 39-Stunden-Woche halten."

Auch bei Einstellung von neuen Arbeitskräften wünscht sich Vieten Vereinfachung: "Es ist mit großem Aufwand verbunden, ausländische Arbeitskräfte einzustellen." Interessenten mit Migrationshintergrund bekämen nicht ohne weiteres ein Gesundheitszeugnis, und auch die Anmeldung zur Sozialversicherung sei nicht einwandfrei möglich. "Außerdem steht man schnell als jemand da, der auf billige Arbeitskraft aus ist." Ähnliches würden auch andere Gastronomen beklagen, sagt Vieten. Auch Hausmann erhofft sich, dass für ausländische Mitbürger Sprachkurse und Einstellungsmöglichkeiten vorangetrieben werden.

(juz)
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