Meerbusch Fluglärm: Kommission stimmt gegen Kapazitätserweiterung

Meerbusch · Ein von der Stadt Meerbusch eingebrachter Antrag fand gestern eine deutliche Mehrheit. Bindende Wirkung hat das Votum nicht. Aber der politische Druck aufs NRW-Verkehrsministerium wächst

Meerbusch: Fluglärm: Kommission stimmt gegen Kapazitätserweiterung
Foto: Andreas Bretz

Mit deutlicher Mehrheit hat sich die Fluglärmkommission des Flughafens Düsseldorf gestern gegen den Antrag des Flughafens auf eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung ausgesprochen. Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) hatte für die Stadt Meerbusch den Antrag eingebracht, die Erweiterung abzulehnen. Mit zwei Drittel der in der Kommission vertretenen Anrainerkommunen im Rücken gelang es, den Antrag durchzubringen. "Das ist ein starkes Votum und ein deutliches Signal an das Ministerium, dass ein weiteres Wachstum des Flughafens auf Kosten der Anwohner mit uns nicht zu machen ist", freute sich Angelika Mielke-Westerlage.

Hintergrund: Die Fluglärmkommission ist zwar kein Entscheidungsgremium mit Weisungsbefugnis für den Flughafen, die dort gefassten Beschlüsse haben aber durchaus politische Signalwirkung. Genehmigungsbehörde für die vom Flughafen gewünschte erweiterte Betriebsgenehmigung ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

In der Fluglärmkommission sind neben Meerbusch die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Korschenbroich, Moers, Mülheim, Neuss, Willich und Ratingen vertreten. Hinzu kommen der Verein "Bürger gegen Fluglärm", der Flughafen selbst sowie die Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin. Die Kommission tagt nichtöffentlich.

Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Fluglärm", begrüßte die Entscheidung. "In Büderich ist es genauso laut wie an der lautesten Messstelle in Frankfurt, obwohl dieser Flughafen dreimal größer und wichtiger ist. Zudem sind die Nachtflugregeln in Frankfurt strenger." Der Meerbuscher Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung Ende Februar einstimmig entschieden, den geänderten Antrag des Flughafens zur Kapazitätserweiterung mit allem Nachdruck abzulehnen. Der Airport möchte - statt wie bisher 45 - künftig 60 Flugbewegungen pro Stunde im Parallelbahnbetrieb abwickeln. "Die Belastung der Meerbuscher Bevölkerung ist schon jetzt unzumutbar. Eine neuerliche Erweiterung würde zu einer weiteren Steigerung führen", heißt es in der Stellungnahme des Rates. "Wir sind uns der wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens für die Region selbstverständlich bewusst", betonte Bürgermeisterin Mielke-Westerlage. "Wir wissen auch, dass das Mobilitätsbedürfnis befriedigt werden muss. Aber schon heute sind Nachtruhe und Lebensqualität durch den Fluglärm immens beeinträchtigt." Auch die negativen Auswirkungen des Lärms auf die menschliche Gesundheit seien inakzeptabel. Auf die Forderung nach lärmmindernden Maßnahmen gehe der Flughafenantrag nach wie vor nicht ein. Stattdessen sei damit zu rechnen, dass die Verspätungen und damit die Nachtflüge erheblich zunehmen werden, wenn die Betriebsgenehmigung ausgeweitet würde. Dies bestreitet der Flughafen. Er argumentiert, durch eine verstärkte Zweibahn-Nutzung baue sich die Zahl der Verspätungen schneller ab.

Ein Schwerpunkt der Meerbuscher Bemühungen liegt auf der Wahrung der Nachtruhe. Im vergangenen Jahr landeten auf dem Flughafen mehr als 10 000 Maschinen nach 22 Uhr. Nach 23 Uhr waren es mehr als 1200 Flugzeuge. Mielke-Westerlage will sich deshalb dafür einsetzen, dass die "Homebase-Carrier-Regelung" und die "Off-Block-Regelung" abgeschafft werden. Die "Homebase-Carrier-Regelung" gewährt den sieben am Flughafen ansässigen Fluggesellschaften unter anderem auch Landungen nach 23 Uhr. Nach der "Off-Block-Regelung" gelten Maschinen als gestartet, die an ihrem Startflughafen die Türen geschlossen und das Gate verlassen haben. Der tatsächliche Start aber zieht sich in vielen Fällen wegen Staus an der Startbahn oder Einschränkungen im Luftraum noch erheblich hin.

(RP)
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