Meerbusch Dreieinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch an Tochter

Meerbusch · Ein 38 Jahre alter Meerbuscher, der seine damals dreijährige Tochter mehrfach sexuell missbraucht hat, ist am Freitag vom Landgericht Wuppertal zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Tochter im damaligen Heimatort der Familie Solingen mehrfach in sexueller Absicht in der Badewanne berührt beziehungsweise sich von ihr berühren lassen. Der Mann, der erst seit zwei Jahren in Meerbusch wohnt, wurde zudem in zwei Anklagepunkten, darunter schwerer sexueller Missbrauch, freigesprochen. Am letzten Tag der Verhandlung hatte der Angeklagte seine Schuld in drei Fällen eingeräumt. Das späte Geständnis floss ebenso in die Urteilsfindung des Gerichts mit ein wie die Tatsache, dass das gesamte Verfahren überhaupt erst beginnen konnte, weil er selbst 2012 einer Psychologin in einem familienrechtlichen Verfahren gegenüber seine Pädophilie eingeräumt hatte.

"Dass gegen jemanden Anklage wegen eines freiwilligen Geständnisses im Gespräch mit einer Psychologin erhoben wird, ist ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang", sagt Marcel Wolfer, stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts, "anscheinend wurde der Mann von Schuldgefühlen übermannt." Ähnlich scheint es auch bei seinem späten Geständnis zu sein, vor dem letzten Verhandlungstag hatte er den gesamten Prozess zuvor geschwiegen.

Dass der jetzt Verurteilte offenbar geständig und reuig ist, könnte indes dazu führen, dass die Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßt werden kann, berichtet Wolfe. Seit 2012 sei der Mann wegen seiner Pädophilie in Therapie, es sollte ihm deshalb ermöglicht werden, diese fortzuführen. "Zudem ist der offene Vollzug in NRW für alle Straftäter möglich, die vor ihrer Verurteilung nicht in Untersuchungshaft saßen", so Wolfer.

Ob der Mann vielleicht trotz der Verurteilung weiter in Meerbusch wohnen kann, wo er angeblich eine Lebensgefährtin und eine feste Arbeitsstelle hat, ist noch ungewiss. Zwei Monate seiner Strafe gelten aber wegen der Länge des Verfahrens ohnehin schon als verbüßt.

(kess)
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