Meerbusch Der mögliche Weg zum Gewerbegebiet

Meerbusch · In einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses wurden Vermarktungsperspektiven und Organisationsformen für ein A44-Gewerbegebiet mit und ohne Krefeld vorgestellt.

 Auf den Flächen rund um die Autobahn 44 sieht der Regionalplan Gewerbeflächen auf Meerbuscher und auf Krefelder Stadtgebiet vor.

Auf den Flächen rund um die Autobahn 44 sieht der Regionalplan Gewerbeflächen auf Meerbuscher und auf Krefelder Stadtgebiet vor.

Foto: C. Reichwein

Ausgangslage Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht auf rund 120 Hektar südlich und nördlich der A44 ein interkommunales Gewerbegebiet vor. Etwa 70 Hektar gehören zum Meerbuscher Stadtgebiet, rund 51 Hektar zu Krefeld. Im Juni vergangenen Jahres hat der Stadtrat eine - wenn auch hauchdünne - Grundsatzentscheidung für das Offenhalten der Option "interkommunales Gewerbegebiet mit Krefeld" getroffen. Weil aber nicht nur Grundstückspreise und Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer in den Kommunen variieren, sondern auch die Flächen unterschiedlich groß sind, wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, Vermarktungsperspektiven und mögliche Organisations- und Rechtsformen - sowohl für ein interkommunales Gewerbegebiet (große Lösung), als auch für ein allein in Meerbuscher Regie geführtes Gebiet (kleine Lösung) - prüfen zu lassen. In einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses haben die beauftragten Experten jetzt berichtet.

Arbeitsplätze Ein vom Planungsbüro Drehs & Sommer erstelltes Strukturkonzept sieht auf den Flächen Büros und wissensbasierte Dienstleistungen, Handwerk, Industriebetriebe und Produktion sowie soziale Infrastruktur vor. Auf einer Teilfläche auf Krefelder Seite könnte Logistik angesiedelt werden. Auf dieser Basis seien 5.100 mögliche Arbeitsplätze, davon 1.800 im Dienstleistungsbereich, errechnet worden, heißt es.

Vermarktung Die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) hat Vermarktungsperspektiven für beide Gewerbegebietsvarianten unter die Lupe genommen. Teil der Untersuchung war unter anderem ein Vergleich "groß" gegen "klein". Am besten, sagen die Gutachter, ließe sich voraussichtlich ein interkommunaler Innovations- und Gewerbeparks vermarkten. Zwar sei auch der Wirtschaftsstandort Krefeld kein Unternehmensmagnet wie beispielsweise Düsseldorf, sagt Berater Rainer Kalscheuer. Ein Gewerbegebiet "Meerbusch-Krefeld" habe aber in jedem Fall bessere Vermarktungschancen als ein Meerbuscher Gebiet allein. "Meerbusch profitiert in diesem Fall vom Krefelder Image." Für ein großes, interkommunales Gewerbegebiet setzt die DSK in ihrer Analyse einen jährlichen Flächenumsatz von sechs Hektar, für die "kleine" Meerbuscher Variante 1,5 Hektar an. Das interkommunale Gebiet wäre damit nach 16 Jahren vermarktet, das Meerbuscher nach 14 Jahren. Letzteres könnte also schneller an den Markt gebracht werden.

Struktur Sowohl für ein interkommunales, als auch für ein städtisches Gebiet wird ein "Verwaltungs- und Dienstleistungsriegel" empfohlen, der das Gewerbegebiet zur Osterather Wohnbebauung hin abschirmt. Produzierendes Gewerbe könnte in einem interkommunalen Gebiet in der Mitte - in Richtung Krefelder Stadtgrenze - angesiedelt werden. Insgesamt sieht die DSK für die "große" Variante 1.147.000 Quadratmeter Bruttobauland, 114.700 Quadratmeter Grünfläche und 172.050 Quadratmeter Erschließungsflächen vor. Bei der "kleinen" Variante wird entsprechend mit 297.000, 29.700 und 44.550 Quadratmetern gerechnet. Eine grobe Wirtschaftlichkeitsanalyse ergebe unter Einbeziehung von Verkaufserlösen, Grunderwerb, Erschließung und sonstigen Kosten bei einem interkommunalen Gebiet einen - dann gemeinschaftlich erwirtschafteten - Ertrag von rund vier Millionen Euro, bei einem Meerbuscher Gebiet von rund einer Million Euro, sagt Kalscheuer. Allerdings, heißt es: Kosten für Ausgleichsflächen seien dort noch nicht eingerechnet und Gewerbesteuereinnahmen schwer zu prognostizieren.

Rechtsform Für den Fall, dass sich Meerbusch für ein interkommunales Gewerbegebiet entscheidet, empfehlen die Juristen von PricewaterhouseCoopers (PwC) die Gründung eines sogenannten Zweckverbands mit Krefeld, um hoheitliche Aufgaben wahrnehmen zu können. Nichthoheitliche Aufgaben, heißt es, könnten auf eine GmbH übertragen werden. In einer Zweierkonstellation sei es üblich, die Satzung paritätisch - mit Einstimmigkeitserfordernis - auszugestalten, sagt PwC-Rechtsanwalt Christoph Anger. Heißt: Meerbusch und Krefeld könnten Entscheidungen, etwa über neue Unternehmensansiedlungen, gegenseitig blockieren, hätten auf der anderen Seite aber auch eine entsprechende Kontrolle.

Vor- und Nachteile Bei einem interkommunalen Gewerbegebiet werden Kosten und Risiken geteilt - mögliche Gewinne aber auch. Wie die Aufteilung genau aussehe, wer was einbringe und wer was herausbekomme, lasse sich theoretisch in jeder denkbaren Variante vertraglich regeln, sagen die Juristen. Fakt ist aber auch: Meerbusch gäbe mehr Flächen in ein interkommunales Gewerbegebiet als Krefeld, bekäme unterm Strich aber möglicherweise nur die Hälfe vom Kuchen. Unabhängige Entscheidungen könnte keine der beiden Parteien mehr treffen, bei der "kleinen" Lösung hätte Meerbusch aber auch keinen Einfluss auf die Krefelder Ansiedlungspolitik. Bei einer getrennten Entwicklung der Flächen dies- und jenseits der A44 stände man stattdessen in Konkurrenz. Sicher ist: Soweit sich Meerbusch gegen eine gemeinsame Entwicklung der Flächen mit Krefeld entscheidet, bekäme die Stadt zunächst 15 Hektar für eine eigene gewerbliche Entwicklung zugesprochen, sagt die Bezirksregierung. Die 15 Hektar könnten dem Bedarf entsprechend auf 30 Hektar aufgestockt werden. Krefeld dagegen würde nördlich der A44 die gesamte Fläche von 51 Hektar für die Eigenentwicklung erhalten.

Bürgerversammlung Noch ist nichts entscheiden. "Wir befinden uns aktuell in einer Vorstufe zur Entscheidung, ob wir ein interkommunales Gewerbegebiet mit Krefeld überhaupt wollen", betont Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. Bevor die Politik diese trifft, soll eine Einwohnerversammlung stattfinden, bei der die Verwaltung über Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informiert. Das haben die Ausschüsse in ihrer Sitzung am Dienstag so beschlossen. Bei der Versammlung, die voraussichtlich nicht vor Januar 2018 stattfindet, sollen die Meerbuscher Gelegenheit haben, Anregungen und Bedenken mit vom Rat bestimmten Ratsmitgliedern zu erörtern. Ein Beschluss wird bei der Bürgerversammlung nicht getroffen, die Ergebnisse sollen aber in die endgültige Entscheidung des Meerbuscher Stadtrats mit einfließen.

(RP)
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