Leverkusen Zwei Jahre, neun Monate für Missbrauch eigener Kinder

Leverkusen · Für zwei Jahre und neun Monate muss ein 42-jähriger Leverkusener in Haft, dem sexueller Missbrauch und schwerer sexueller Missbrauch in Tateinheit mit Missbrauch von Schutzbefohlenen zur Last gelegt wird. Damit blieb die 2. Große Strafkammer sechs Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte zwei Jahre vorgeschlagen, die zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können.

Das Kölner Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sexuelle Handlungen an seinen zur Tatzeit siebenjährigen Zwillingsmädchen begangen haben soll. Bei der Urteilsfindung berücksichtigten die Richter die schwierige kindliche Entwicklung des Mannes, der als Verkäufer tätig ist.

Besonders die Vernachlässigung durch seine Eltern, verbunden mit Lernschwierigkeiten und störrischem Verhalten in der Schule, hätten zu einer "auffallenden Persönlichkeit" geführt, wie Richter Kaufmann in seiner mündlichen Begründung ausführte. Weil sich die Mutter nicht ausreichend um ihn kümmerte, nahm sich sehr früh das Jugendamt seiner an; in drei Heimen verbrachte er seine Kinder- und Jugendzeit.

1999 zog es ihn zum Vater nach Süddeutschland, durch eine Internet-Bekanntschaft fand der Mann dann wieder zurück ins Rheinland, wo er 2004 heiratete. 2008 kamen die beiden Mädchen zur Welt. Fortan verschlechterte sich das Zusammenleben, weil - wie die Mutter in ihrer Aussage beschrieb - ihr Mann kein normales Verhältnis zu seinen Kindern aufbauen konnte. Zwar gebe es Persönlichkeitsstörungen, wie die Psychologin in ihrem Gutachten festgestellt hatte, doch habe dies nicht dazu geführt, dass der Angeklagte sich nicht über seine Straftaten im Klaren gewesen wäre.

Die Selbstanzeige und die ausführlichen Antworten auf alle bei der Vernehmung gestellten Fragen hätten das Gericht dazu bewogen, von dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abzuweichen. Wobei es unerheblich sei, ob er mit seiner Selbstanzeige vom zeitlichen Ablauf her der Strafanzeige durch die Mutter nur zuvorkommen wollte. Das Ehepaar ist formell noch verheiratet, lebt aber getrennt. Die Scheidung ist eingereicht. Bei der Aussage der Frau im Gerichtssaal würdigten sie sich keines Blickes.

Die Frau hatte im Saal die zunehmenden Schwierigkeiten in der Ehe geschildert, berichtete von den Alkoholproblemen und den Krankheiten ihres Mannes und davon, wie sie ihn immer wieder dazu drängen musste, seiner Arbeit regelmäßig nachzugehen. Auch eine Vergewaltigung - noch vor dem Missbrauch der eigenen Kinder - kam im Gerichtssaal zur Sprache.

(sg-)
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