Leverkusen Wupperverband berät Landwirte bei Düngeplanung

Leverkusen · Im Frühjahr starten die Landwirte mit der Düngung ihrer Felder. Damit dies im Einklang mit dem Gewässerschutz erfolgt, stimmen sich Wupperverband, Landwirtschaftskammer und Landwirte ab.

Der Wupperverband unterstützt an seinen Trinkwassertalsperren die Landwirte bei der Umsetzung von Maßnahmen und stellt ihnen einen landwirtschaftlichen Berater zur Seite. Dieser ist Ansprechpartner für Gewässerschutzfragen und hilft den Landwirten mit Rat und Tat in der Praxis.

Zum Beispiel gibt es eine Sperrfrist für die Düngung vom 1. November bis zum 1. Februar auf Grünland. "Früher durften die Landwirte bis Mitte November düngen, diese Regelung ist seit Juni 2017 verschärft worden", so Alexandra Preuß-Ochel, die sich beim Wupperverband um den vorsorglichen Gewässerschutz kümmert. Ab Anfang Februar darf aber nur dann gedüngt werden, wenn die Witterung es zulässt, wenn also der Boden nicht gefroren ist und den Dünger überhaupt aufnehmen kann.

Ein weiterer Baustein, damit der Dünger nicht in Flüsse oder Bäche gespült wird, ist die bodennahe Ausbringung. Nebeneffekt ist die Reduzierung von unliebsamen Gerüchen. Mittel der Wahl sind hier sogenannte Schleppschuhverteiler. Landwirte, die diese einsetzen, erhalten eine Förderung.

Mit dem Berater wird außerdem eine bedarfsgerechte Düngeplanung erarbeitet, die die gezielte Verteilung des Wirtschaftsdüngers "Gülle" flächenbezogen auf das ganze Jahr vorsieht. Das senkt Produktionskosten und verhindert eine überhöhte Nährstoffversorgung auf den Flächen. Die Landwirte müssen seit 2017 auch einen größeren Abstand zum Gewässer halten. Waren es zuvor drei Meter, darf nun erst in vier Metern Entfernung von Flüssen und Bächen gedüngt werden.

(RP)
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