Leverkusen Vier Jahre Haft für Serien-Einbrecher

Leverkusen · Für vier Jahre muss ein 23-jähriger Serieneinbrecher ins Gefängnis: Gestern verkündete die 17. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die Freiheitsstrafe für den jungen Mann, dem eine Serie von Wohnungseinbrüchen, Diebstählen, gewerbsmäßiger Hehlerei und Betrug zur Last gelegt wurde (wir berichteten). Die ebenfalls 23-jährige Mitangeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, da ihr nur eine "untergeordnete Rolle" zugewiesen wurde.

 Das Landgericht Köln hat einen 23-Jährigen für lange Zeit hinter Gitter geschickt.

Das Landgericht Köln hat einen 23-Jährigen für lange Zeit hinter Gitter geschickt.

Foto: dpa, mb tmk

Die wesentlichen Taten in Leverkusen ereigneten sich am 1. September vergangenen Jahres, als mehrere Täter, von denen allerdings nur zwei von der Polizei bei einem wenige Tage später fingierten Kauf eines geklauten Autos festgesetzt werden konnten, vor Gericht standen. Zudem wurden Einbrüche in Burscheid und Köln aktenkundig.

Mit dem Urteil blieb das Gericht bei dem Angeklagten ein Jahr unter den fünf Jahren, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurden. Diese werden nicht in einem offenen Vollzug verbüßt werden können, wofür die Verteidigung plädierte, weil der Vorsitzende Richter Harald Helmes Fluchtgefahr sieht. Der Verurteilte hatte bereits eine dreijährige Jugendstrafe verbüßt, die er vor Begehung der neuen Strafen gerade abgesessen hatte. Mit den weiteren Straftaten sei die Hemmschwelle immer geringer geworden. Für ein milderes Urteil und dem Vorschlag der Verteidigung war dem Gericht die Rückfallgeschwindigkeit einfach zu hoch.

Der Angeklagte und seine Familie werden in Deutschland als Ausländer geduldet. Da er damit keine Arbeitsgenehmigung erhält, sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als durch Straftaten zu einem geregelten Einkommen zu kommen, führte er zu seiner Entschuldigung aus.

Bei der Frau waren zwar auch einige Vorstrafen aktenkundig, die als länger zurückliegende Jugendstrafen jedoch nicht berücksichtigt wurden. Sie hatte sich bereits bei der Vernehmung durch die Polizei sehr kooperativ und auch vor Gericht geständig gezeigt. Mitunter hatte man den Eindruck, dass sie nur durch ihren Freund, in die Sache reingezogen wurde. Zugleich kann bei ihr eine gute Sozialprognose gestellt werden. Eine zuletzt als Zeugin geladene Sozialhelferin sprach für sie. Nun muss die junge Frau sich mithilfe eines Bewährungshelfers bemühen, ihre Familie mit zwei noch nicht schulpflichtigen Kindern und einen Schulabschluss zu organisieren. Auch darf sie sich in den nächsten drei Jahren der Bewährung nichts zuschulden kommen lassen.

Deutlich wurde bei der Begründung des Urteils, dass die Beschuldigten Teil einer größeren Organisation sind. Die Taten wurden sehr arbeitsteilig organisiert. Die Polizei, das wurde bei der Aussage einiger Beamter klar, versucht, ein größeres Geflecht zu entzerren.

(sg-)
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