Leverkusen Verbraucherzentrale: Tausende Anfragen - drei Themen

Leverkusen · Der Zulauf zur Verbraucherzentrale des Rheinisch-Bergischen Kreises ist ungebrochen. Rund 10.000 Mal wurde im vorigen Jahr in der Beratungsstelle in Bergisch Gladbach Rat gesucht. Dabei wurden folgende Themen besonders stark nachgefragt:

Online-Shopping

So normal inzwischen das Einkaufen im Internet sei, so sehr zählten inzwischen auch die Fallen zur Online-Normalität. "Bereits beim Bestellvorgang können kostenträchtige Risiken lauern. Häufig werden wesentliche Produktmerkmale oder Endpreise nicht angegeben und die Kunden zahlen für diese unbemerkten Extras oder wegen kostenpflichtiger Zahlungsarten drauf", warnt Stefanie Vogt. Nach wie würden viele Nutzer durch argloses Tippen auf Werbebanner in ein kostenpflichtiges Abo gelotst. Die Abbuchung fallen oft erst im Nachhinein auf, weil sie über die Mobilfunkrechnung laufen. Daher bietet die Verbraucherzentrale als eine von elf Pilotberatungsstellen in NRW Tipps, wie man personenbezogene Daten vor Missbrauch, Manipulation und gegen Diebstahl schützt. Zudem gibt es rechtliche Hilfe, wenn unrechtmäßig Gelder einbehalten werden.

Gesundheitsleistungen

Regelmäßig kommen verärgerte Patienten in die Beratungsstelle, weil sie Behandlungen wie Messung des Augeninnendrucks, Krebsvorsorge plus oder Bachblütentherapie aus eigener Tasche zahlen sollen. "Denn diese Leistungen werden meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Leider kommt es regelmäßig vor, dass die Ärzte darüber nicht entsprechend aufklären", sagt Brigitte Becker, Leiterin der Beratungsstelle. Dort würden auch viele Personen vorstellig, die angesichts steigender Prämien der privaten Anbieter einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse suchen.

Energiekosten

Es ist der Dauerbrenner: "Energierecht betrifft alle, spätestens wenn die Jahresabrechnung kommt", sagt Beraterin Susanne Rex. Für Unmut habe immer wieder gesorgt, dass Energieversorger Abschläge für Strom nicht nach dem Verbrauch berechneten. Als großen Erfolg werte man daher, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf entschiede habe, dass der tatsächliche Verbrauch der Maßstab sein muss. Zudem würden Tipps zum Heizen oder zum Wechsel des Gastarifs nachgefragt. "Neben dem Preis sind vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen, die richtige Einschätzung von Preisgarantien und besondere Vorsicht bei Bonusversprechen entscheidend", sagt Rex.

Kontakt Tel: 02202 92631-01, : bergisch-gladbach@verbraucherzentrale.nrw".

(RP)
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