Leverkusen Verbraucherschützer: Recht auf Umtausch gibt es nicht

Leverkusen · Einmal im Jahr pickt sich die Verbraucherzentrale - anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März - ein Thema heraus, das derzeit bei Verbrauchern für Verunsicherung sorgt. Besonders in der Rechtsberatung der Leverkusener Zentrale treten fünf wesentliche Rechtsirrtümer immer wieder auf.

Sind Verträge nur mit Unterschrift gültig? Nein, sagt Andreas Nawe, Jurist und Berater in der Leverkusener Verbraucherzentrale. "Ein Vertrag wird auch durch ein schlüssiges Verhalten geschlossen, etwa mündlich beim Bäcker." Auch am Telefon gelten mündlich abgeschlossene Verträge oder Abos. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Verkäufer bei Bedarf, etwa bei einem Rechtsstreit, beweisen muss, dass der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Deswegen lassen sich die meisten einen am Telefon geschlossenen Vertrag im Nachgang noch unterschreiben. Bei Käufen mit erheblichen Wert, etwa beim Kauf eines Grundstückes oder Haus, "bedarf es eines schriftlichen Vertrags."

Ist der angegebene Preis für den Verkäufer bindend?

Wenn im Ladenregal ein Produkt mit einem ausgeschilderten Preis von 1,50 Euro steht, obwohl es 15 Euro kostet, muss der Verkäufer nicht den niedrigeren Preis akzeptieren. "Erst mit dem Kauf des Produkts an der Kasse, schließe ich einen Vertrag mit dem Verkäufer", erklärt Bernhard Pilch, Leiter der Leverkusener Zentrale. Bemerkt der Verkäufer den Fehler vor dem Bezahlvorgang, muss er dem Käufer sein Produkt nicht für den geringeren Preis überlassen.

Ist Garantie und Gewährleistung dasselbe? Nein. Es gibt einen bedeutenden Unterschied, sagt Nawe: Die Gewährleistung ist rechtlich vorgeschrieben und beträgt beim Neukauf von beweglichen Dingen beim Händler immer zwei Jahre. Eine Garantie hingegen, erläutert Pilch, ist ein freiwilliger Zusatz des Verkäufers, der rechtlich jedoch nicht bindend ist.

Kann jede Kartenzahlung zurückgeholt werden? Beim Lastschriftverfahren, also wenn bei Zahlungen mit der Girokarte die Unterschrift benötigt wird, geht das. Fragt das System dagegen die PIN-Nummer ab, geht das nicht. "Das hängt damit zusammen, dass bei der Bezahlung mit der PIN das Geld direkt abgebucht wird, beim Lastschriftverfahren erst hinterher. Der Zahlungspflicht entgeht der Käufer damit allerdings nicht.

Kann im Laden gekaufte Ware immer umgetauscht werden? Das, sagt Nawe, ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Der Verkäufer im stationären Handel hat nicht die Pflicht, nicht gewollte Ware zurückzunehmen. Tut er das doch, dann aus Kulanz. Der Händler kann daher auch selbst bestimmen, ob er die Ware nur umtauscht, einen Gutschein ausstellt oder das Geld zurückgibt. Ist die Ware beschädigt, "dann tritt die Gewährleistung ein."

Weitere Infos, Materialien und ein Quiz zum Thema gibt es in der Verbraucherzentrale, Dönhoffstraße 27.

(RP)
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