Leverkusen Urteil: sieben Autos zerkratzt = 1350 Euro Strafe

Leverkusen · Eine klassische "Aussage gegen Aussage"-Situation musste aktuell das Amtsgericht Leverkusen klären.

Ein 25-jähriger Leverkusener soll vor knapp zwei Jahren am 26. Juni nach dem WM-Spiel zwischen Deutschland und den USA sieben Autos an der Kolberger Straße/Ecke Feldstraße zerkratzt haben.

Der Hauptzeuge gab an, zunächst laute Kratzgeräusche gehört zu haben, ehe er den Beschuldigten auf frischer Tat ertappte. Es wäre zwar sehr dunkel gewesen, sodass er nicht genau sah, mit welchem Gegenstand der Angeklagte die Autos zerkratzte. Dennoch war er sicher, dass der Angeklagte die Autos beschädigte. Deshalb alarmierte er die Polizei und die Nachbarn.

Bevor damals die Polizei eintraf, hätte der Angeklagte, ein Student der Sozialwissenschaften, allerdings seinen Schlüsselbund gereinigt und dann die Tat bestritten. Er hätte nach dem Fußballspiel nur zum Kiosk gewollt, um sich noch ein Bier zu holen. Dass er damals stark alkoholisiert war - die Polizei stellte mit einem Alkoholtest 1,8 Promille fest - täte ihm zwar Leid, aber er sei sich keiner Schuld bewusst. Deshalb hätte es ihm auch nichts ausgemacht, dass der Zeuge unbedingt die Polizei rufen wollte.

Die Beamten, die damals vor Ort waren, sagten aus, dass der Angeklagte kooperationsbereit gewesen sei. Sein Schlüssel wäre untersucht worden, allerdings konnten dort keine Lackreste gefunden werden. Die Autos wären definitiv frisch zerkratzt worden, aber die Spuren sahen laut Aussage der Polizei auch nicht aus, wie typische Schlüsselkratzer. Die Staatsanwaltschaft sah durch die Beweisaufnahme dennoch den Sachverhalt bestätigt. Der Zeuge hätte eine detailreiche Aussage abgegeben, mit der notwendigen Neutralität, Distanz und dem fehlenden Eigeninteresse. Deshalb sei der Tatbestand vorsätzliche Sachbeschädigung. Für den Angeklagten würde sprechen, dass er bislang keine Eintragungen im Bundeszentralregister hätte und sich auch nach der Tat nichts mehr zu Schulden kommen ließ. Allerdings gäbe es auch sieben Geschädigte und eine beträchtliche Schadenssumme - geschätzten 7000 Euro.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil der Zeuge nur Schlussfolgerungen biete, keine Tatsachen. Der Richter befand : Der Zeuge ist glaubhaft und verurteilte den 25-Jährigen zu 1350 Euro Strafe.

(hawk)
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