Leverkusen Tresordiebstahl: Safe in der Dhünn versenkt

Leverkusen · Einen Freispruch erlebt man beim Amtsgericht Leverkusen des Öfteren. Aber einen Freispruch ganz ohne Rechtsbeistand ist eher eine Seltenheit. Doch dies schaffte nun eine 26-jährige Angeklagte. Sie soll am 2. November 2010 mit ihrem 47-jährigen Onkel in das Bistro Avantgarde in der Humboldtstraße eingebrochen sein und einen Tresor, in dem sich 4700 Euro befanden, einen Kellnergeldbeutel mit 150 Euro und zwei Fotoapparate entwendet haben. Der Safe soll im Keller der Angeklagten aufgeflext und dann in der Dhünn versenkt worden sein. Den Schlüssel zum Einbruch hätten sie von einer ehemaligen Freundin der Angeklagten erhalten, die damals in dem Restaurant arbeitete. Als Belohnung soll die 90 Euro kassiert haben.

Doch gerade diese Zeugin erschien der Richterin nicht glaubwürdig. Immer wieder verstrickte sie sich in Ungereimtheiten. Sie sei unter anderem von der Angeklagten bedroht worden, den Schlüssel rauszurücken. Doch inwieweit sie erpresst wurde, daran konnte sie sich nicht mehr erinnern. Auch die Zeugenaussage bei der Polizei sah anders aus, als sie vor Gericht zugab.

Ihre Mutter, die auch als Zeugin geladen war, war ebenfalls nicht in der Lage, sich an wichtige Details zu erinnern. Immer wieder fragte die Angeklagte die beiden Zeugen aus, doch am Ende standen zwei unterschiedliche Geschichten zu dem Fall gegenüber, der eigentlich bereits eingestellt war. Anlass war ein Streit mit ihrem Ex-Freund Ende 2014. Damals gab es die endgültige Trennung. Da sie ihm, laut seiner Zeugenaussage, "eins auswischen wollte" und bei der Polizei eine Anzeige wegen Bedrohung einreichte, rächte er sich an ihr und rollte den Fall mit angeblich neuen Beweisen wieder auf.

Die Richterin merkte der Angeklagten an, dass sie wohl gerne ein Geständnis abgelegt hätte. Doch diese wollte zunächst ihren Onkel hören, denn belasten wollte sie ihn nicht: "Er war mein Vaterersatz", erzählte die Angeklagte, die Ende dieses Jahres ihr zweites Kind erwartet. Da der Onkel vom Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machte, zwang sich die Angeklagte offenbar, kein Geständnis abzulegen. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte die Tat begangen hatte. Dafür hätten die Zeugenaussagen gesorgt, und sie hätte ja auch zugegeben, dass sie die Beute bei sich zu Hause lagerte. Deshalb forderte sie eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die auf Bewährung auszusetzen sei.

Dem widersprach die Richterin. Sie sorgte für den Freispruch, da zum einen die Tat schon fast sechs Jahre zurücklag, die Zeugen bei ihren Aussagen zu viele Widersprüche an den Tag legten und eine genaue Beteiligung der Angeklagten nicht rekonstruiert werden konnte. Sie sei sich sicher, dass sie mit dem Diebstahl etwas zu tun hatte, aber wenn eben Zweifel verblieben, dann sei ein Angeklagter freizusprechen, erläuterte die Richterin.

(hawk)
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