Leverkusen TMD: Gericht stimmt Lohnnachzahlung zu

Leverkusen · Den Monat März erklärt Rechtsanwalt Peter Orlowski zu einem Freudenmonat, was den Rechtsstreit mit TMD Friction angeht, den er für 15 Mandanten führt. "Auf der ganzen Linie sind wir mit unseren Begehren bei Gericht durchgedrungen", berichtet er.

r Zur Klage auf rückwirkenden Entgeltanspruch der Ex-TMD-Mitarbeiter von April 2009 bis Januar 2010 hat das Arbeitsgericht Solingen (Gerichtstag Leverkusen) geurteilt: Der Klage wird für den ersten behandelten Fall stattgegeben. Das bedeutet: TMD muss den Lohn des Ex-Arbeitnehmers für die zehn beantragten Monate nachzahlen: rund 3400 Euro brutto pro Monat, abzüglich des Arbeitslosengeldes. "Aber auch das wird sich die Agentur für Arbeit von TMD Friction Esco zurückholen", sagte Orlowski.

Außerdem legte das Gericht fest, dass zwischen TMD und dem Kläger weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht. TMD muss den Kläger zu bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen beschäftigen — bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens des Klägers, das vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf läuft. Sollte es für diesen Mandanten dort ebenso gut laufen wie für einen anderen Orlowski-TMDler im Januar, muss das Unternehmen ihn nach dem Verfahren generell weiterbeschäftigen.

r In acht von Orlowskis 15 TMD-Fällen hat das Unternehmen freiwillig eine ("Prozess")-Beschäftigung angeboten — solange bis die Prozesse abgeschlossen sind.

r Für die fünf TMDler, die keine ("Prozess")-Beschäftigung" und noch kein Urteil in ihren Fällen haben, hat der Arbeitsrechtler eine Einstweilige Verfügung erwirkt. TMD muss sie ab Montag weiterbeschäftigen. Hintergrund: Mitte kommender Woche sind Betriebsratswahlen, an denen die Mandanten teilnehmen möchten. Dies geht nur, wenn sie beschäftigt sind. Ihre Weiterbeschäftigung läuft ebenfalls solange bis die Prozesse rechtskräftig abgeschlossen sind. "Alle 15 Mandanten sind erstmal wieder drin bei TMD", sagte Orlowski.

(RP)
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