Leverkusen Taubstummer nötigt Frau - 14 Monate auf Bewährung

Leverkusen · Gestern Vormittag musste sich ein 48-Jähriger, wohnhaft am Bodensee, wegen zweifacher versuchter sexueller Nötigung vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Einer der zwei Tatvorwürfe bestätigte sich im Laufe der Verhandlung derart, dass eine Verurteilung nicht etwa wegen des Versuchs erfolgte, sondern aufgrund der vollendeten Tat.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Diese beträgt drei Jahre. Da sich der taubstumme Mann seit zwei Jahren straffrei führt und eine gute Sozialprognose besitzt, kam die Bewährung in Betracht. Dennoch: "Die Tat hat einen klaren, sexuellen Charakter", betonte das Gericht. Die Schwelle zwischen Gewaltanwendung und einer sexuellen Handlung sei überschritten worden. Schließlich habe der Mann die Hand unter die Bluse seines Opfers geschoben.

Diesen Umstand hatte die Verteidigung angezweifelt, sie sah nur den Versuch der sexuellen Nötigung erwiesen. Das sah der Richter anders und entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Was aber war passiert? Am 14. Juni 2015 hatte sich der zu dem Zeitpunkt seit zwei Monaten in Deutschland aufhaltende Mann in einem Park an der Adolf-Kolping-Straße in Burscheid seinem 20-jährigen Opfer genähert. ´"Zuerst hat er mich nur festgehalten, wollte mich küssen", beschrieb die junge Frau. Sie wisse nur noch, dass sie sich losgerissen habe und zurück zur nahegelegenen Siedlung flüchtete.

Schnell habe der Mann die 20-Jährige eingeholt, stieß sie nach ihren Angaben in ein Gebüsch, während sie um Hilfe rief und sich stark wehrte. "Seine Hand ging unter mein Oberteil", betonte das Opfer, das den Schock weitestgehend gut überwunden habe. Nur manchmal, sagte die Frau, habe sie noch ein bisschen Angst, rauszugehen.

Die Hilferufe hatten Nachbarn alarmiert. Zwei von ihnen erschienen in der Verhandlung als Zeugen, untermauerten die Ausführungen des Opfers. Ein 38-Jähriger, der den Mann festgehalten hatte, bestätigte vor dem Gericht "definitiv", dass es sich dabei um den Angeklagten handele.

Der zweite Vorwurf - eine ähnliche Tat in Wesel - wurde gestern aufgrund der zu erwartenden Strafe aus dem ersten Fall aufgehoben.

(brü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort