Leverkusen Streit: Sparkasse stoppt Lohn für einen Mitarbeiter

Leverkusen · Die Abteilung, in der ein langjähriger Mitarbeiter der Sparkasse tätig war, wurde umgebaut, sein Arbeitsplatz fiel weg. Um die Weiterbeschäftigung des Mannes auf einem anderen Posten dreht sich ein Streit. Ende Oktober ist Gütetermin.

 Die Sparkasse rationalisierte einen Arbeitsplatz weg. Jetzt landet der Fall vor dem Arbeitsgericht.

Die Sparkasse rationalisierte einen Arbeitsplatz weg. Jetzt landet der Fall vor dem Arbeitsgericht.

Foto: US

Ende Oktober treffen sich Vertreter der Sparkassenspitze und ein leitender Mitarbeiter vor dem Solinger Arbeitsgericht im Gericht Opladen. Zum Gütetermin in diesem Fall: Der Mitarbeiter klagt auf Weiterbeschäfigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz und auf Zahlung noch ausstehender Gehälter. Seit Juli hat die Sparkasse dem Mann kein Geld mehr überwiesen, sagt der Opladener Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Orlowski, der den Kläger vertritt.

Darum geht's: Der Sparkassen-Mitarbeiter, seit mehr als 20 Jahren bei dem Kreditinstitut angestellt, arbeitete im Bereich Eigenhandel, war also für die Sparkasse an der Börse aktiv - bis zu dem Tag, an dem sein Arbeitsplatz im vergangenen Jahr wegrationalisiert wurde, berichtete der Anwalt. "Der Bereich Eigenhandel ist umstrukturiert, genauer von zwei auf eine Person verkürzt worden, nur noch die Vorgesetzte ist in dem Bereich tätig. Dadurch ist der Arbeitsplatz des Klägers weggefallen. Eine Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des Tarifvertrages liegt aber auch dann vor, wenn letztlich nur ein Arbeitnehmer davon betroffen ist", erläutert Orlowski. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, weil im entsprechenden Tarifvertrag der Rationalisierungsschutz für Angestellte enthalten sei. Der Arbeitgeber sei zur Arbeitsplatzesicherung verpflichtet, müsse seinem Mandanten mindestens einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.

Der Sparkassen-Mitarbeiter will seine Weiterbeschäftigung unter anderem als Abteilungsleiter Kreditsekretariat oder in der Revision erreichen. Die Sparkasse hatte ihm eine Aufgabe in der individuellen Depotbetreuung (IDB, Top-Kundenbetreuung) zugedacht. Dort war der Mann ein halbes Jahr lang tätig im Rahmen eines Belastungsversuchs. Aber: Aus gesundheitlichen Gründen, so Peter Orlowski, könne sein Mandant nicht im Kundenkontakt arbeiten, sei aber im übrigen sehr wohl in der Lage, seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit in der IDB nachzukommen. Für den Opladener Rechtsanwalt hat sich die Sparkasse nicht ausreichend um die Arbeitsplatzsicherung seines Mandanten bemüht, heißt es in der Klageschrift. Denn: Das Geldinstitut hatte laut Anwalt in einem Schreiben im Juni geäußert, es stünden keinen anderen adäquaten Arbeitsplätze für den 57-Jährigen zur Verfügung. Orlowski: "Dann hätte die Sparkasse dem Mann eine Umschulung oder Fortbildung zukommen lassen müssen."

Zwischenergebnis des bisherigen Streits: Die Sparkasse argumentiert, zur Arbeit im IDB gehöre der Kontakt zu Kunden, dieser Aufgabe käme Orlowskis Mandant nicht nach. Die Sparkasse sei deshalb nicht mehr verpflichtet seine Arbeitsleistung anzunehmen. Dementsprechend habe sie die Vergütung ab Juli eingestellt.

Der 57-jährige Sparkassenangestellte lebt derweil von seinem Ersparten. Das Arbeitsverhältnis besteht ungekündigt fort.

"Das Verhalten der Sparkasse bedeutet", erläutert Peter Orlowski, dass auf kaltem Weg der Tarifvertrag für den Rationalisierungsschutz für Angestellte ausgehebelt wird." Die Sparkasse habe nicht alles Zumutbare zur Arbeitsplatzsicherung des Klägers getan. "Sie ist deshalb verpflichtet, ab dem 1. Juli weiterhin das bisherige Arbeitsentgelt zu zahlen." Der Opladener Anwalt kommentiert: "Das Vorgehen der Sparkasse ist einmalig: Ein verdienter Mitarbeiter, der krank wird und unkündbar ist, wird einfach nicht weiter bezahlt, weil er aus gesundheitlichen Gründen seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann." Der Anwalt hofft, "dass dieses Beispiel keine Schule macht".

Die Sparkasse will sich zu dem Vorfall unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Der Gütetermin ist auf den 30. Oktober angesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort