Kita-Gebühren Stadt zahlt 291 Eltern Betreuungskosten zurück

Leverkusen · Ein Elternpaar hatte gegen die bisherige Form von Elternbeiträgen geklagt. 440.000 Euro werden jetzt zurückerstattet.

 In 291 Fällen erhalten Eltern in Leverkusen Geld zurück.

In 291 Fällen erhalten Eltern in Leverkusen Geld zurück.

Foto: dpa

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wird die Stadt Leverkusen nach eigenen Angaben 291 Eltern einen Teil der Beiträge zur Betreuung von Kindern in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder in einer offenen Ganztagsgrundschule zurückzahlen. Ein Elternpaar hatte gegen die bisherige Umsetzung der städtischen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen geklagt. Es sah Eltern mit nur einem Kind oder mit zwei Kindern in der gleichen Beitragshöhe benachteiligt. Das Verwaltungsgericht gab den Klägern Recht.

Die Leverkusener Satzung gibt vor, dass das Kind, für das der geringere Elternbeitrag festgesetzt wird, beitragsfrei zu setzen ist. Somit wird in der Regel der Elternbeitrag für jeweils nur ein Kind - nämlich das, für das der höhere Elternbeitrag festgesetzt wird - gezahlt, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Kita oder den offenen Ganztag besuchen. Befindet sich das Kind, das aufgrund der Satzung beitragsbefreit ist im beitragsfreien letzten Kindergartenjahr, musste nach dem bisherigen Verfahren für das Geschwisterkind mit dem höheren Beitrag weiterhin der Elternbeitrag gezahlt werden.

Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass die Stadt mit dieser Regelung nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen werde. Die Elternbeitragsfreiheit für das Vorschulkind solle sich in allen Fällen, in denen es eine Geschwisterermäßigung gebe, zusätzlich auswirken. Dementsprechend erklärte das Gericht die Elternbeitragssatzung der Stadt Leverkusen für nichtig. Daraufhin hat die Stadt den streitbefangenen Elternbeitragsbescheid aufgehoben.

Mit Folgewirkung für weitere Mütter und Väter: Im Sinne der Gleichbehandlung aller betroffenen Eltern wurden die Beiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung/Tagespflege für Kinder für die Kindergartenjahre 2016/17 und 2017/18 im Hinblick auf den vor Gericht erörterten Sachverhalt ausgewertet.

"In den Fällen, in denen gemäß Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln für Geschwisterkinder kein Elternbeitrag festgesetzt werden darf, wird ein neuer Elternbeitragsbescheid mit einem Elternbeitrag von null Euro ausgefertigt und den Beitragszahlern übermittelt", teilt die Stadtverwaltung mit. Die zu viel bezahlten Elternbeiträge würden erstattet. "Insgesamt handelt es sich in den Jahren 2016 und 2017 um 291 Fälle, in denen die Eltern von dieser Entscheidung profitieren, was zu einem Einnahmeausfall von insgesamt rund 440.000 Euro für diese Jahre führt", erklärt die Stadt.

Eine erforderliche Satzungsänderung werde in den nächsten Sitzungsturnus eingebracht.

(sug)
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