Köln und Leverkusen Stadt verbietet Grillen an Rhein und Wupper

Köln · Die Stadt Leverkusen hat sehr schlechte Erfahrungen mit Grillstellen auf öffentlichem Grund, etwa an den Ufern von Rhein und Wupper oder am Freizeitsee Hitdorf gemacht. Deshalb ist seit 2008 das Grillen in Leverkusen nur auf Privatgrund erlaubt.

 Die Stadt Köln hat zahlreiche ausgewiesene Grillstellen, die teils durch "Grillscouts" betreut werden. Die Kölner Abfallentsorgungsbetriebe stellen Spezialbehälter für Grillasche und Grillkohle auf (Foto: Park nahe Ebertplatz). Im Internet wird umfangreich über die Maßnahmen und den "Grillservice" berichtet.

Die Stadt Köln hat zahlreiche ausgewiesene Grillstellen, die teils durch "Grillscouts" betreut werden. Die Kölner Abfallentsorgungsbetriebe stellen Spezialbehälter für Grillasche und Grillkohle auf (Foto: Park nahe Ebertplatz). Im Internet wird umfangreich über die Maßnahmen und den "Grillservice" berichtet.

Foto: US

Die Stadt Leverkusen weicht von ihrem Grillverbot auf öffentlichen Flächen nicht ab. Daran sind frühere Vorfälle und das teils schlimme Verhalten von Grillfans schuld. Lesen Sie, warum sich diese Haltung verfestigt hat. Meine Fragen an die Stadt:

Ist es richtig, dass es in Leverkusen keine genehmigten Stellen zum Grillen im öffentlichen Raum gibt?

Stadt Leverkusen Ja, in § 12 Abs. 1 "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen" vom 11. Dezember 2008 steht: "Das Entzünden und Abbrennen von Feuern außerhalb der dafür rechtlich vorgesehenen und bestimmungsgemäßen Brennstellen ist verboten. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist lediglich im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften gestattet. Das Abbrennen von Feuern zu bestimmten Anlässen (z.B. Martinsfeuer) ist rechtzeitig anzuzeigen." Diese Bestimmung gilt auch für Grillfeuer.

Warum weist die Stadt Leverkusen keine Stellen zum Grillen, etwa am Rhein- oder Wupperufer oder in Parks, aus?

Stadt Die Erfahrungen mit Grillstellen im öffentlichen Raum (gleichgültig ob mit oder ohne Genehmigung/offizielle Ausweisung als Grillplatz) sind durchweg negativ. Eine am Sportplatz Quettingen Anfang der 90er-Jahre instandgesetzte Grillhütte war innerhalb kurzer Zeit wieder abbruchreif. Nachdem sie 1994 erneuert wurde, war sie bereits nach wenigen Tagen wieder abgebrannt. Die früher im Bereich des Hitdorfer Sees zeitweilig gepflasterten Grillplätze waren weiträumig vermüllt und es wurde dort so ziemlich alles verbrannt, was brennbar war (inkl. der Bäume aus der Umgebung). Auf den Wupperwiesen in Opladen sowie am Rheinufer und an vielen anderen Stellen im öffentlichen Raum wird seit Jahren "wild" gegrillt (und reichlich Müll hinterlassen). Ausgewiesene Grillstellen ziehen nach aller Erfahrung nur noch mehr Publikum an und damit eine noch stärkere Vermüllung. Ein Antrag auf Einrichtung von Grillstellen am Wupperufer wurde 2001 von der Bezirksvertretung II abgelehnt. Zwei Bürgeranträge führten 2009 nochmal dazu, dass dieses Grillverbot überprüft wurde. Einmal vom Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (beantwortet durch z.d.A.Rat, Nr. 6. - 4. Juni 2010), einmal von der Bezirksvertretung I (Vorl. Nr. Bez. I/205/16. TA) - mit dem Ergebnis, dass das Grillverbot aufrechterhalten wurde.

Wurden in den letzten Jahren schon Bußgelder für verbotenes Grillen im öffentlichen Raum in Leverkusen erhoben?

Stadt Mündliche Aufforderungen, das Grillfeuer auszumachen, werden vom privaten Sicherheitsdienst, der für die Stadt tätig ist, regelmäßig ausgesprochen. Wenn dem Folge geleistet wird, folgt keine Verwarnung. Verwarngelder wegen eines Verstoßes gegen das Grillverbot wurden im letzten Jahr zwei festgesetzt.

Was kostet es, wenn jemand beim Grillen auf öffentlichem Grund in Leverkusen erwischt wird und wer kontrolliert dies?

Stadt Die Höhe des Verwarngeldes beträgt 25 Euro, wenn der Aufforderung zum Löschen nicht nachgekommen wird oder die Grasnarbe beschädigt wurde. Kontrollen werden regelmäßig von dem für die Stadt tätigen Sicherheitsdienst und im Bedarfsfall auch von städtischen Mitarbeitern durchgeführt.

Hat sich die Stadt Leverkusen schon in Nachbarstädten umgesehen, wie und warum dort das Grillen im öffentlichen Raum funktioniert?

Stadt Soweit beim Fachbereich Stadtgrün bekannt, funktionieren "öffentliche" Grillplätze - außer vielleicht im dörflichen Umfeld - nur, wenn sie nicht frei zugänglich sind und gegen Pfand bzw. gegen Kaution freigegeben werden. Inklusive der Endabnahme ist so etwas mit erheblichem Personalaufwand verbunden.

Ist vorgesehen, Grillstellen im öffentlichen Raum von Leverkusen auszuweisen?

Stadt: Nein.

Frage an unsere Leser: Wie stehen Sie zum Grillverbot in Leverkusen? Schreiben Sie uns per Mail an leverkusen@rheinische-post.de oder rufen Sie zwischen 14 und 15 Uhr an unter 02171 4009 10.

(RP)
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