Leverkusen Stadt streitet mit Mitarbeiterin um 100.000 Euro

Leverkusen · Dreckige Wäsche vor Gericht waschen wollte Dr. Michael Rudersdorf, Rechtsvertreter der Stadtverwaltung, gestern eigentlich nicht. Tat es dann aber in Teilen doch, weil "manchmal die Leidenschaft" mit ihm durchgehe. Im aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht geht es um eine Mitarbeiterin der Stadt, die laut Rudersdorf "jede Teambesprechung sprengt", Vorgesetzten im Gespräch körperlich sehr nahe trete und den Blutdruck von Kollegen durch nicht angemessenes Verhalten auf über 200 treibe. "Darauf hin wurde entschieden, wir müssen etwas tun", fasste Rudersdorf zusammen: Die Kollegin wurde in ein anderes Verwaltungsgebäude versetzt, von Teambesprechungen ausgeschlossen. Das mochte sich die Leverkusenerin nicht gefallen lassen, klagte unter anderem auf Zurückversetzung an ihren Platz und darauf, wieder in die Besprechungen integriert zu werden. Laut ihrem Opladener Arbeitsrechtsanwalt Peter Orlowski soll sie auch aus dem Mail-Verteiler herausgenommen, von der täglichen Teamkaffeepause, von der Brandschutzschulung ausgeschlossen und ihr mündlich ein Hausverbot für das Dienstgebäude Elberfeldhaus von der Vorgesetzten ausgesprochen worden sein. Das stritt Rudersdorf ab: "Sie darf das Haus betreten, wenn es dienstlich geboten ist." Richter Anno Hamacher merkte an: "Das ist ja keine richtige Regelung."

Irritiert zeigte er sich darüber, dass sich die Abteilungsleiterin von der Klägerin insofern beeinflussen ließe, dass sie Besprechungen nicht mehr richtig leiten könne. "Sie ist die Chefin, sie kann den Verlauf der Besprechung bestimmen. Einen Mitarbeiter rauszuwerfen ist heikel, weil dieser dann total abgeschnitten wird." Auch für die Klägerseite gab es richterliche Kritik, etwa daran, dass die Frau an ihre Bürotür eine Notiz "Nicht stören. Hier arbeitet ein Störenfried" heftete. "Das ist keine Information an die Kollegen, sondern eine Provokation des Führungspersonals." Eine Mediation scheiterte, ein Austausch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch. Die Stadt bietet der Frau 103.000 Euro Abfindung. Die Klägerin fordere laut Rudersdorf 250.000 Euro. Sie warf der Stadt gestern mangelnde Wirtschaftlichkeit vor, wenn sie für einen Jahresverdienst von 60.000 Euro mittlerweile nur noch Kleinprojekte betreuen dürfte.

Richter Hamacher entließ die Parteien mit dieser Idee eines Vergleichs: Beide Seiten akzeptieren die Versetzung. Die Mitarbeiterin darf wieder an den Besprechungen teilnehmen, bei denen es bestimmte Regeln gibt. Halte sie sich nicht daran, dann werde sie ausgeschlossen. Die Parteien haben zwei Wochen Zeit, um zum Vorschlag Stellung zu nehmen.

(RP)
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