Leverkusen Stadioneck blieb zu, Polizei äußert sich

Leverkusen · Der Bayer 04-Fantreff "Stadioneck" blieb am Mittwoch während des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen geschlossen. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt die Polizei ihre Sicherheitsmaßnahmen.

 Blieb am Mittwoch geschlossen: das Stadioneck.

Blieb am Mittwoch geschlossen: das Stadioneck.

Foto: Miserius, Uwe

Die Spannungen zwischen Polizei und Teilen der Leverkusener Fußballanhängerszene verstärken sich. Ein Zeichen dazu setzte das Team des "Stadionecks": Der Fantreffpunkt blieb zum Bayer 04-Heimspiel geschlossen, teilte die "Nordkurve 12" mit. Ein Grund dafür: Dem Team des Treffpunktes fehlten viele Helfer für Bewirtung, Auf- und Abbau und für das Reinigen des Umfeldes. Der NK 12-Vorwurf: Die Polizei habe "gegen Teile unserer Fanszene Bereichs- und Betretungsverbote" ausgesprochen. Betroffene waren auch "Stadionverbotler", die im Stadioneck anpackten, während die anderen Fans im Stadion sitzen. In ihrer Veröffentlichung bilanzierte das Stadioneck-Team: "Die Lage im Umgang mit Teilen unserer Fanszene spitzt sich in den letzten Wochen mehr und mehr zu." Unsere Redaktion hat dazu die Polizei befragt.

"Wie viele Personen waren von Stadtverbote" oder "Bereichsbetretungsverbote" betroffen?"

Polizei Durch das Polizeipräsidium Köln wurden für die oben genannte Bundesliga-Begegnung 15 Personen mit einem Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbot belegt.

"Nach Angaben von NK12 (Nordkurve) ist auch der Fantreffpunkt "Stadioneck" an der Bismarckstraße in Leverkusen von dieser Maßnahme betroffen. Bisher durften etwa Fans mit Stadionverbot bis dorthin gehen.

Polizei Auch gestern durften Personen mit einem Stadionverbot grundsätzlich zum Stadioneck gehen. Von der Vielzahl der Personen mit Stadionverbot wurden durch die Polizei für das Spiel gegen Werder Bremen nur 15 Personen mit einem Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz belegt. Hierbei ist auch bezüglich des betroffenen Bereiches zu differenzieren. Von den 15 betroffenen Personen haben 8 Personen ihren Wohnsitz außerhalb von Leverkusen. Bei diesen Personen erstreckt sich der Verbotsbereich auf das gesamte Stadtgebiet Leverkusen und damit auch auf das Stadioneck. Den anderen 7 Personen war der Aufenthalt am "Stadioneck" gestattet.


"Ist es richtig, dass die Polizei die Sicherheitsmaßnahmen bzw. Bereichs- und Stadtbetretungsverbote für Leverkusen verschärft hat?"

Polizei Nein, wir haben die Sicherheitsmaßnahmen nicht verschärft. Alle präventiv-polizeilichen Maßnahmen werden am Verhalten einzelner Fans in der Vergangenheit ausgerichtet. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob Personen mehrfach aufgefallen sind und die Gefahr besteht, dass sie auch zukünftig auffallen werden. Gegen diese Personen wird mit den Mitteln des Polizeirechts zur Gefahrenabwehr vorgegangen. Eines dieser Mittel ist das Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbot, um bestimmte Personen aus dem Umfeld der Stadien fern zu halten und somit Ausschreitungen zu verhindern. Je häufiger es zu Ausschreitungen kommt oder je häufiger Personen durch Übergriffe auf andere Fans auffallen, desto größer ist die Gefahr, von einer solchen Maßnahme betroffen zu sein.

"Für welche Zeit werden diese Verbote jeweils ausgesprochen"

Polizei Für das Spiel Bayer 04-Bremen galt dieser Zeitraum: Mittwoch, 16 Uhr, bis Donnerstag, 2 Uhr.

"Mit welchem Vorlauf erhalten die Betroffenen die Benachrichtigung?"

Polizei Für das Spiel Bayer 04-Bremen wurden sechs Personen bereits vor Beginn der Rückrunde — also Anfang Januar — über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Davon waren drei mit einem Bereichsbetretungsverbot für das Stadtgebiet, also auch für das Stadioneck, betroffen. Nach den Ereignissen in Hoffenheim am 23. Januar wurde gegen neun weitere Personen ein solches Bereichsbetretungsverbot, davon fünf Personen für das Stadtgebiet/Stadioneck, verhängt. Dieses wurde den Betroffenen Ende Januar zugestellt.

"Was passiert mit Personen, die Leverkusen nicht betreten dürfen, aber hier arbeiten müssen?"

Polizei Jede betroffene Person wird vor Erlass der Verfügung über die Maßnahme informiert. In dem Schreiben wird der Person die Möglichkeit eingeräumt, Gründe zu benennen, die gegen den Verbotsbereich oder den Zeitraum sprechen. Dazu gehören u.a. berufliche oder auch familiäre Gründe. Nicht akzeptiert wird — aus der Natur der Sache — der Wunsch, an fußballnahen Veranstaltungen teilzunehmen. Nach Eingang der Stellungnahme wird gegebenenfalls der Bereich für das Bereichsbetretungsverbot räumlich oder zeitlich angepasst oder aber — wie angekündigt — verfügt.

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