Leverkusen Sprengstoff in Wohnung gehortet

Leverkusen · "La Bomba", "Big White", "Red Stroke", "Dum Dum" - die Namen der Pyrotechnik- und Sprengstoffe, die am 21. Januar 2015 in der Wohnung eines 60-jährigen Leverkusener gefunden wurden, deuten schon an, was sich hinter ihnen verbirgt.

Und die Liste des explosionsgefährlichen Materials, die der Staatsanwalt gestern am Amtsgericht vorlas, war lang. Bengalfackeln waren da schon die harmloseren Varianten. Hinzu kamen über 200 Gramm Nitrozellulose (umgangssprachlich: Schießbaumwolle) sowie Schrotpatronen. Dem 60-Jährigen wurden deshalb Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

"Vier große Kisten mit Chinaböllern - was wollten Sie damit?", fragte der Richter den Angeklagten. Der zeigte sich kleinlaut. Er habe die Pyrotechnik von einem Bekannten zur Aufbewahrung bekommen und nach dessen Tod nicht gewusst, was er damit machen sollte. "Ich konnte die Sachen ja nicht einfach wegwerfen. Die sind ja höchstgefährlich."

Das habe er erkannt, als er mal im Internet auf Recherche ging. "Ich habe bei einigen gedacht: ,Um Himmels willen, die kannst du gar nicht benutzen. Da ist ja der Arm ab!" Zur Polizei bringen wollte er die hochexplosive Sammlung aber auch nicht. "Dann hätte ich ja bestimmt eine Anzeige bekommen." Für die Munition habe er ohnehin keine Verwendung gehabt. "Dafür hätte ich ja eine passende Waffe gebraucht." Die Polizei wurde dennoch durch eine private Anzeige auf ihn aufmerksam.

"Sie sind zwar geständig und reuig, aber Sie wussten, dass die Sachen zum Teil nicht zugelassen und sehr gefährlich waren", hielt ihm der Richter vor. Außerdem sei der Angeklagte bereits 2012 wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Waffe verurteilt worden. Der 60-Jährige wies jedoch einen Zusammenhang zurück. "Damals wollte ich mich vor einer Motorradgang schützen, die mich beschossen hat", erklärte der Leverkusener. "Feuer mit Feuer zu bekämpfen, ist nicht der richtige Weg", ermahnte ihn der Richter.

Der Leverkusener, der zurzeit arbeitslos ist, wurde wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsmonatige Haftstraße gefordert.

(sug)
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