Lokalsport VfL: Amtsgericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

Leverkusen · Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass die Finanzen des VfL Leverkusen im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahren ab sofort von einem vorläufigen Insolvenzverwalter - dem Kölner Rechtsanwalt Jan Georg Bemsen - verwaltet werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. "Es geht darum, dass jetzt geordnet festgestellt wird, ob wir mit einem Sanierungsplan aus unserer finanziellen Not herauskommen, oder ob tatsächlich eine Insolvenz nötig ist", erklärt Klubboss Bernd Kuhn.

Die erste Aufgabe des Verwalters ist, offene Forderungen des VfL "einzutreiben" - im unserer Redaktion vorliegenden Schreiben heißt es in Amtssprache: "Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen."

Dieses Verfahren läuft parallel zur Klage des VfL vor dem Finanzgericht Köln, welche einen Einspruch gegen die bemessene Steuerschuld darstellt. Das Finanzamt hat dem VfL diverse Ausgaben aus den Jahren 2010 bis 2012 nicht steuerabzugsfähig anerkannt, so dass sich der Vorstand um Kuhn zu diesem Schritt genötigt sah. Sportlich gesehen hat dies erst einmal keine Auswirkung auf das Team von Trainer Dario Paradiso, das morgen (15.15 Uhr) beim FV Wiehl antritt und nach neun Niederlagen auf die ersten Landesligapunkte hofft. Erst wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet würde, muss sich der Fußballverband Mittelrhein mit dem Fall befassen. 2015 wurde der Bezirksligist SC West Köln aus der Wertung genommen, weil er einen Insolvenzantrag stellte. "So weit sind wir aber zum Glück noch nicht. Wenn ein Sanierungsplan Erfolg verspricht, ist der einer Insolvenz und dem Zwangsabstieg vorzuziehen", führt Kuhn aus. Gleichzeitig verfügt das Amtsgericht, dass jedwede Vollstreckungsmaßnahmen gegen den VfL ausgesetzt beziehungsweise verboten werden, sofern sie "nicht bewegliche Sachen" betreffen. Gemeint sind Gebäude und Grundstücke. Sogennannte "Drittschuldner" - also körperliche und juristische Personen, die dem VfL Geld schulden, müssen beachten, dass der Insolvenzverwalter nun Handlungsgewalt - zumindest über die Finanzen - hat. "Wir sind weiter im Amt und können Entscheidungen treffen. Nur über Finanzen nicht mehr", erläutert Kuhn. Zum Vorstand gehören gemäß Vereinsregisternummer VR 400940 beim AG Köln noch Heike Hedemann, Dieter Krüger und Marco Vilshöfer. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 75 IN 301/16 beim AG Köln geführt.

(mane)
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