Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht Sitzungsmarathon zu A1-Klage in Leipzig

Leverkusen/Leipzig · Beim Bundesverwahltungsgericht wurde die Verhandlung laut Beobachtern sachlich geführt. Ein Urteil steht noch aus.

Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht: Sitzungsmarathon zu A1-Klage in Leipzig
Foto: straßen.nrw

Im Bundesverwaltungsgericht Leipzig - ehrwürdiger Bau, der Gerichtssaal mit Holzvertäfelung und alten Wappen ausgeschlagen - kursierte am Dienstag eine Anekdote: "Hier soll es schon mal Verhandlungen gegeben haben, die bis 23 Uhr dauerten." Und ganz ausschließen, dass es wieder so werden würde, mochte das am Nachmittag keiner der Prozessbeobachter.

In der mündlichen Verhandlung zur A1-Klage der Initiative Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen (NGL) gegen das Land NRW zu der Frage der Rechmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum A1-Brückenneubau war Sitzfleisch gefragt. Gegen 9 Uhr hatte der Vorsitzende Richter die Verhandlung eröffnet, hatte Anwesenheiten geprüft. "Auch Karl Lauterbach wurde als Gutachter aufgerufen. Er war aber nicht da, das wurde vermerkt", berichtete ein Prozessbeobachter. Der Leverkusener Bundestagsabgeordnete hatte jüngst noch ein Feinstaub -Gutachten beigebracht.

Am Nachmittag, als das Gericht nach einer Stunde Mittagspause noch einmal eine 15-minütige Pause einläutete, "war hier noch nicht mal die Hälfte der Punkte durch, man kommt voran, aber schleppend", meldete ein weiterer Beobachter aus dem Saal. Der war mit Beteiligten der Behörden (etwa der Bezirksregierung Köln, die mit vier Vertretern vor Ort ist), Gutachtern, Unterstützern der Klägerseite mit rund 100 Menschen gut besetzt. Unruhig sei es ob der vielen Anwesenden nicht, hieß es, vielmehr sei die Atmosphäre sehr sachlich und ruhig.

Um den Wust an Unterthemen zu dem Brücken- und A1-Komplex geordnet abzuarbeiten, ging das Gericht am Dienstag in Themenpaketen vor. Unter anderem wollten die Richter wissen, ob man den gesamten A1-Umbau statt in drei Abschnitte - Brücke, Stelze und Leverkusener Kreuz - nicht hätte auch anders planen können. Und, ob nach den aktuellen Planungen tatsächlich noch ein kurzer A1-Tunnel in Leverkusen möglich sei. Das sei von der planenden Autobahnbehörde Straßen NRW eindeutig bejaht worden, berichtete ein Beobachter später.

Apropos kurzer Tunnel: Nicht in Leipzig dabei ist Peter Westmeier von den Leverkusener Initiativen für Verkehrsplanung (Liv). "Ich verfolge, was in Leipzig passiert", sagte Westmeier. "Und im Gegensatz zu dem, was oft behauptet wird, finde ich es gut, wenn es einen langen Tunnel geben könnte. Nur, bis dato bin ich nicht überzeugt, dass es so kommt", merkte er an. Deswegen habe man sich bisher um die Machbarkeit einer kurzen Tunnellösung gekümmert. "Kommt wegen des Urteils der lange Tunnel nicht, müssen wir nicht wieder bei Null anfangen bei den Planungen", erläuterte der Liv-Sprecher.

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In Leipzig ging es am ersten Verhandlungstag detailintensiv zu, meldeten diverse Besucher aus dem Saal. Eine zwischenzeitliche Verlegung der B8/Europaring wurde ebenso durchexerziert wie die Frage der bisherigen Bohrungen, die Straßen NRW veranlasst hatte. "Da wurde genau nachgefragt, wo und wie und mit welchem Bohrgerät gebohrt wurde und wie das Bohrgut dann analysiert worden ist", schilderte ein Gast im Saal. Ein Anderer betonte, "die Richter fragen sehr interessiert und vor allem profund informiert nach". Am Nachmittag ging es nach der Pause unter anderem intensiv um die Frage des Emissionsschutz-Konzeptes von Straßen NRW, also etwa die sichere Einhausung, beim Eingriff in die ehemalige Deponie Dhünnaue. Gerade gegen diesen Eingriff spricht sich die NGL aus, nennt unkalkulierbare Risiken für die Gesundheit bei der Öffnung der Altlast.

Nach Einschätzung der Beobachter vom Nachmittag sollte am Dienstag "zu 99,9 Prozent" noch kein Urteil in der Sache fallen. Zur Sicherheit hatte das Bundesverwaltungsgericht ohnehin einen zweiten Verhandlungstag für heute angesetzt. Sollte auch am Mittwoch kein Urteil fallen, hat das Gericht laut Straßen NRW einen Zeitraum von 14 Tagen für eine Entscheidung.

(RP)
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